Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von frag-einen-sachverstaendigen.de nutzen zu können.
Logo
10.03.2010, Guten Morgen
spacer
spacerPasswort?spacer
spacer
spacer Anmeldenspacer
spacer
spacerFrage stellenspacer
spacer
spacerSo funktioniert esspacer
spacer
spacerHilfe spacer
  11 Leser online |
 Sie sind hier: Startseite Forum Haustechnik Erneuerung Heizungsanlage
spacerspacer
Frage geschrieben am: 30.11.2009 16:51:09

Betreff: Erneuerung Heizungsanlage


Frage in Kategorie: frag-einen-sachverstaendigen.de - Haustechnik  Einsatz: €55,00  Status: beantwortet
spacer

Erneuerung der Heizungsanlage für Raumheizung

Hallo,
in unserer Eigentumswohnanlage soll die alte Ölfeuerungsanlage für Raumheizung durch eine neue ersetzt werden. Hinweis:
Brauchwarmwasser wird ausschließlich in jeder Wohnung über gesonderte elektrische Boiler bereitet.
Beheizte Fläche des Hauses: 500m² , Energieträger: Heizöl
Vorhandene Kesselleistung: 90 kW, ( 90/70 Grad C ) Rauchrohr mündet in neuem Schornstein. Der Schornsteinfeger hatte keine Bedenken, die Anlage noch eine Zeit weiter zu betreiben
Die Verwaltung hat nun dahingehend informiert, dass nur noch Brennwertkessel zulässig sind und will daher ausschließlich diese Technologie anbieten lassen inklusive kompletter Abgasanlage. Eine fundierte Planung gibt es nicht.
Frage:
1) Ist es zutreffend , dass im Rahmen einer Heizkesselerneuerung nur noch Brennwerttechnologie eingebaut werden darf, sind andere Heizölkessel heute nicht mehr zulässig. Erbitte auch die Angabe der dazugehörigen Verordnung.
2) Bringen die vorhandenen Gliederheizkörper in den Wohnungen bei Brennwerttechnologie dann auch noch die bisherige Heizleistung oder müssen auch neue Heizkörper eingebaut werden.
3) Da die Investitionskosten eine wichtige Rolle spielen : Welches System sollte aus Ihrer
Sicht zum Einsatz kommen ( Kurzempfehlung)

Mit freundlichen Grüßen




spacerspacer
Antwort geschrieben am: 30.11.2009 17:59:20
    von Dipl.-Ing. Andreas Bedau
Reuchlinstr. 10-11, 10553 Berlin, 030-34 97 72-0, Fax: 030-34 97 72-189
Fachgebiete / Schwerpunkte: Brandschutz, Heizung / Warmwasser, Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme, Nutzung alternativer Energieformen, Energiesparendes Bauen
Homepage
E-Mail
Kontaktinformationen
Alle Antworten
Alle Bewertungen
spacerspacer

Sehr geehrter Fragesteller,

anbei die Antworten zu Ihren Fragen. Bitte beachten Sie, dass die Antworten nur auf der Grundlage Ihrer Angaben erfolgen kann.

Zu 1. Der Schornsteinfeger misst in jedem Jahr die Abgaswerte der Wärmeerzeuger. Solange diese Werte in Ordnung sind und die Anlage nicht vor 1978 installiert wurde, besteht keine Notwendigkeit eine Anlage zu erneuern. Des weiteren besteht auch keine Forderung, bei Neuanlage ausschließlich Brennwertgeräte zu verwenden. Alle Neuanlagen, ob Öl- oder Gasheizkessel ob Brennwert- oder Niedertemperaturfeuerung erfüllen alle die notwendigen Abgaswerte.

Zu 2.
Die Brennwerttechnologie kann ganzjährig nur effektiv und energetisch sinnvoll arbeiten, wenn die Vorlauftemperatur des gesamten Heizsystems gering gehalten wird. Ihr Heizsystem, so Ihre Angaben, läuft mit einem Temperaturenpaar von 90/70°C. Bei einer Vorlauftemperatur von 90°C ist der gewünschte Effekt einer Abgaskondensation im Brennwertkessel nicht zu erreichen. Die Technologie wird nicht genutzt. Das verändern der Vorlauftemperaturen auf kleinere Werte kann sich negativ auf die Heizleistung der vorhandenen Gliederheizkörper auswirken. Es kann durchaus sein, dass durch geringere Vorlauftemperaturen entsprechend größere Heizflächen (Gliederheizkörper) zum Einsatz kommen müssen.

Zu 3.
Wenn alle heiztechnischen Parameter wie Heizkörper, Rohrleitungen und Schornsteinanlage qualitativ im Bestand verbleiben können, kann ohne Weiteres ein Niedertemperatur- Heizölkessel eingebaut werden. Diese Heizkessel verbrennen umweltfreundlich und sparsam. Gegen einen Einsatz dieser Technologie ist unter den genannten Umständen, nicht einzuwenden. Wir empfehlen jedoch, die Wahl des neuen Heizkessels mit dem Schornsteinfeger abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bedau




spacerspacer
Einmalige Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am: 30.11.2009 18:50:19
Besten dank für die präzise Antwort.

Bringen die vorhandenen Gliederheizkörper in den Wohnungen bei der von Ihnen vorgeschlagenen Niedertemperaturtechnik dann auch noch in etwa die bisherige Heizleistung oder müssen auch neue Heizkörper eingebaut werden wie bei der Brennwerttechnologie .
Können sie noch die Frage1 nach Angabe der dazugehörigen Verordnung beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

spacerspacer



spacerspacer
Antwort auf einmalige Nachfrage vom Sachverständigen geschrieben am: 08.12.2009 18:05:32
Unter Niedertemperaturbetrieb einer Heizungsanlage versteht man von der Außentemperatur abhängig gleitend gesteuerten Heizkessel, dessen Kesselwassertemperatur auf maximal 75°C nach oben begrenzt ist. Nach unten ist die Temperatur allgemein auf 40°C begrenzt. Allgemein werden durch den Niedertemperaturbetrieb unwirtschaftlich hohe Kesseltemperaturen vermieden und damit ein höherer Jahresnutzungsgrad erreicht.
Ob ihre Heizkörper eine ausreichende Wärmemenge an den jeweiligen Raum abgeben, wenn der Kessel eine obere Grenztemperatur von 75°C in das System einbringt, lässt sich nicht ohne weitere Berechnungen sagen. Es wäre sinnvoll, diese Berechnung für ein oder zwei Räume durchzuführen. Unsere Erfahrungen mit älteren modernisierten Gebäuden zeigen, dass die vorhandenen Heizkörper sich in das neue Heizsystem (Niedertemperatur) einbinden lassen.
Eine Verordnung dazu gibt es nicht. Allein die Energieeinsparverordnung macht Angaben über eine Austauschpflicht von alten Heizungsanlagen bzw. Heizkesseln.
MfG
A. Bedau
spacerspacer

diese Antwort bewerten


frag-einen-sachverstaendigen.de

Wer nicht fragt, bleibt dumm.

- Stellen Sie Ihre Frage.
- Bestimmen Sie den Preis.*
- Antworten von Experten in durchschnittlich 2 Stunden.
- Keine umständlichen Termine.
- Keine Angst vor hohen Kosten.

Das sagen andere über die Schwesterseite frag-einen-anwalt.de:

"Das System ist bequem für alle, die eine erste Orientierung in Rechtsfragen wollen." - Stiftung Warentest

frag-einen-anwalt.de Finanztest frag-einen-anwalt.de im Stern frag-einen-anwalt.de in Computer Bild
Elektronische Signatur nach Paragraph 14 UstG

 *Alle Preisangaben enthalten die MwSt.


Aktuelle Bewertungen
1 - Diese Antwort hat mir sehr geholfen.
kompetent, ausführlich - vielen Dank. Mit dieser Antwort eines sachverständigen Sachverständigen stehen die Chancen gut für ein Obergutachten in meinem Beweissicherungsverfahren ... zur Frage
1 - Diese Antwort hat mir sehr geholfen.
Alle Unklarheiten beseitigt.

Vielen Dank zur Frage
1 - Diese Antwort hat mir sehr geholfen.
Sehr schnelle, sehr umfangreiche und sehr qualifizierte Antwort!
Unsere Fragen sind noch nie so gut beantwortet worden.....
SUPER! HERZLICHEN DANK! zur Frage
Mehr Bewertungen lesen




Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us



frag-einen-sachverstaendigen.de weiterempfehlen!

McSachverstaendige.de 2010

Liste der Experten | Sind Sie Sachverständiger? | Über frag-einen-sachverstaendigen.de | Impressum/Kontakt | Nutzungsbedingungen | Datensicherheit | So funktioniert es | Hilfe