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| Frage geschrieben am: 30.11.2009 16:51:09
Betreff: Erneuerung Heizungsanlage Frage in Kategorie: frag-einen-sachverstaendigen.de - Haustechnik Einsatz: €55,00 Status: beantwortet | |
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Erneuerung der Heizungsanlage für RaumheizungHallo, in unserer Eigentumswohnanlage soll die alte Ölfeuerungsanlage für Raumheizung durch eine neue ersetzt werden. Hinweis: Brauchwarmwasser wird ausschließlich in jeder Wohnung über gesonderte elektrische Boiler bereitet. Beheizte Fläche des Hauses: 500m² , Energieträger: Heizöl Vorhandene Kesselleistung: 90 kW, ( 90/70 Grad C ) Rauchrohr mündet in neuem Schornstein. Der Schornsteinfeger hatte keine Bedenken, die Anlage noch eine Zeit weiter zu betreiben Die Verwaltung hat nun dahingehend informiert, dass nur noch Brennwertkessel zulässig sind und will daher ausschließlich diese Technologie anbieten lassen inklusive kompletter Abgasanlage. Eine fundierte Planung gibt es nicht. Frage: 1) Ist es zutreffend , dass im Rahmen einer Heizkesselerneuerung nur noch Brennwerttechnologie eingebaut werden darf, sind andere Heizölkessel heute nicht mehr zulässig. Erbitte auch die Angabe der dazugehörigen Verordnung. 2) Bringen die vorhandenen Gliederheizkörper in den Wohnungen bei Brennwerttechnologie dann auch noch die bisherige Heizleistung oder müssen auch neue Heizkörper eingebaut werden. 3) Da die Investitionskosten eine wichtige Rolle spielen : Welches System sollte aus Ihrer Sicht zum Einsatz kommen ( Kurzempfehlung)Mit freundlichen Grüßen
 | |  | | | Antwort geschrieben am: 30.11.2009 17:59:20 | | | von Dipl.-Ing. Andreas Bedau Reuchlinstr. 10-11, 10553 Berlin, 030-34 97 72-0, Fax: 030-34 97 72-189 Fachgebiete / Schwerpunkte: Brandschutz, Heizung / Warmwasser, Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme, Nutzung alternativer Energieformen, Energiesparendes Bauen | | | | |  | |  |
Sehr geehrter Fragesteller,anbei die Antworten zu Ihren Fragen. Bitte beachten Sie, dass die Antworten nur auf der Grundlage Ihrer Angaben erfolgen kann.Zu 1. Der Schornsteinfeger misst in jedem Jahr die Abgaswerte der Wärmeerzeuger. Solange diese Werte in Ordnung sind und die Anlage nicht vor 1978 installiert wurde, besteht keine Notwendigkeit eine Anlage zu erneuern. Des weiteren besteht auch keine Forderung, bei Neuanlage ausschließlich Brennwertgeräte zu verwenden. Alle Neuanlagen, ob Öl- oder Gasheizkessel ob Brennwert- oder Niedertemperaturfeuerung erfüllen alle die notwendigen Abgaswerte. Zu 2. Die Brennwerttechnologie kann ganzjährig nur effektiv und energetisch sinnvoll arbeiten, wenn die Vorlauftemperatur des gesamten Heizsystems gering gehalten wird. Ihr Heizsystem, so Ihre Angaben, läuft mit einem Temperaturenpaar von 90/70°C. Bei einer Vorlauftemperatur von 90°C ist der gewünschte Effekt einer Abgaskondensation im Brennwertkessel nicht zu erreichen. Die Technologie wird nicht genutzt. Das verändern der Vorlauftemperaturen auf kleinere Werte kann sich negativ auf die Heizleistung der vorhandenen Gliederheizkörper auswirken. Es kann durchaus sein, dass durch geringere Vorlauftemperaturen entsprechend größere Heizflächen (Gliederheizkörper) zum Einsatz kommen müssen. Zu 3. Wenn alle heiztechnischen Parameter wie Heizkörper, Rohrleitungen und Schornsteinanlage qualitativ im Bestand verbleiben können, kann ohne Weiteres ein Niedertemperatur- Heizölkessel eingebaut werden. Diese Heizkessel verbrennen umweltfreundlich und sparsam. Gegen einen Einsatz dieser Technologie ist unter den genannten Umständen, nicht einzuwenden. Wir empfehlen jedoch, die Wahl des neuen Heizkessels mit dem Schornsteinfeger abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Bedau
 | |  | | | Antwort auf einmalige Nachfrage vom Sachverständigen geschrieben am: 08.12.2009 18:05:32 | | | |  | Unter Niedertemperaturbetrieb einer Heizungsanlage versteht man von der Außentemperatur abhängig gleitend gesteuerten Heizkessel, dessen Kesselwassertemperatur auf maximal 75°C nach oben begrenzt ist. Nach unten ist die Temperatur allgemein auf 40°C begrenzt. Allgemein werden durch den Niedertemperaturbetrieb unwirtschaftlich hohe Kesseltemperaturen vermieden und damit ein höherer Jahresnutzungsgrad erreicht. Ob ihre Heizkörper eine ausreichende Wärmemenge an den jeweiligen Raum abgeben, wenn der Kessel eine obere Grenztemperatur von 75°C in das System einbringt, lässt sich nicht ohne weitere Berechnungen sagen. Es wäre sinnvoll, diese Berechnung für ein oder zwei Räume durchzuführen. Unsere Erfahrungen mit älteren modernisierten Gebäuden zeigen, dass die vorhandenen Heizkörper sich in das neue Heizsystem (Niedertemperatur) einbinden lassen. Eine Verordnung dazu gibt es nicht. Allein die Energieeinsparverordnung macht Angaben über eine Austauschpflicht von alten Heizungsanlagen bzw. Heizkesseln. MfG A. Bedau |  | | | |  | |  |
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