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 Sie sind hier: Startseite Forum Bauen, Modernisieren, Sanieren Wie müssen unter Putz verlegte Heizungsrohre gedämmt werden?
spacerspacer
Frage geschrieben am: 03.02.2010 20:49:34

Betreff: Wie müssen unter Putz verlegte Heizungsrohre gedämmt werden?


Frage in Kategorie: frag-einen-sachverstaendigen.de - Bauen, Modernisieren, Sanieren  Einsatz: €25,00  Status: beantwortet
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Bei unserer Hausrenovierungen wurden sämtliche Heizungsrohre gegen neue ausgetauscht. Diese wurden zum Teil mit dicken Isolierschaumstoffrollen gedämmt. Im Keller wurde zum Teil unter Putz lediglich ein Isolierband (siehe Abbildung) um die Rohre gewickelt da es hier ausgesprochen aufwendig war die Wände weiter auszuspitzen.

Nun wurde mir von verschiedenen Seiten zugetragen, dieses sei insbesondere nach den Vorschriften der EnEV so nicht korrekt. Mein Handwerker vertritt die Auffassung, dass unter Putz solche eine Isolierung mit Band zulässig sei.

Da inzwischen schon einige Wände verputzt wurden wäre es für mich sehr unangenehm, wenn die Wände wieder geöffnet werden müssten. Falls also das Verfahren so nicht korrekt war, wie sollte ich weiter vorgehen?

Danke und Gruß



spacerspacer
Antwort geschrieben am: 05.02.2010 15:58:57
    von Dipl.-Ing. Andreas Bedau
Reuchlinstr. 10-11, 10553 Berlin, 030-34 97 72-0, Fax: 030-34 97 72-189
Fachgebiete / Schwerpunkte: Brandschutz, Heizung / Warmwasser, Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme, Nutzung alternativer Energieformen, Energiesparendes Bauen
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spacerspacer

Sehr geehrter Fragesteller,

die Wärmeabgabe von Zentralheizungsleitungen ist, wie sie bereits richtig erwähnt haben, in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert. Hier ist die Anlage 5, Tabelle 1 für die Bemessung von Dämmstärken um warmwasserführende Rohrleitungen entscheidend.

Danach sind Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22mm mit einer Dämmschichtdicke von 20mm zu versehen. Die Mindestdicke der Dämmschicht bezieht sich hierbei auf eine Wärmeleitfähigkeit der Dämmung von 0,035 W/m K. Für größere Leitungsquerschnitte werden folgende Dämmstärken vorgeschrieben:

Innendurchmesser über 22mm – 35mm: 30mm Dämmstärke
Innendurchmesser über 35mm – 100mm: gleich Innendurchmesser

Für Leitungen, die in Wänden und Decken sowie in Wand- und Deckendurchbrüchen verlegt sind muss jeweils nur die Hälfte der oben geforderten Dämmstärken verwendet werden. Ein dünnes Band, wie sie es beschreiben, entspricht aus unserer Sicht somit nicht den anerkannten regeln der Technik.

In ihrem Fall wäre zu überlegen, ob es sich bei den Wänden um Innen- oder Außenwände handelt. Heizungsleitungen in Wänden zwischen zwei beheizten Räumen können durchaus in der von ihnen geschilderten Dämmvariante verbleiben.

Sind diese Leitungen in Außenwänden verlegt, so ist aus unserer Sicht eine Freilegung und Neuisolierung der Heizungsleitungen erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben natürlich nur auf der Basis Ihrer Fragestellung und den Fotos basieren.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bedau

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