Frage

Kosten für Endabnahme

Einsatz: 25 Euro
Status: Frage geschlossen

Seit ca. 5 Monaten begleitet ein Gutachter mein Bauvorhaben (schlüsselfertiges EFH), da es während der Ausführung gravierende Mängel gab.
Jetzt fand die Endabnahme statt. Der Gutachter hat mir jetzt 8,5 Std. "Vorbereitung der Endabnahme" in Rechnung gestellt. Als ich ihn fragte, was er denn in diesem 8,5 Std. gemacht hat erklärte er mir, daß er die Abnahme gründlich vorbereiten musste (DIN-Normen studieren, Unterlagen durchlesen etc.).

Ich halte diesen Posten der Rechnung für ziemlich unverschämt, da er 1. sich seit Monaten mit dem Bau und den Unterlagen beschäftigt hat und damit die Unterlagen in- und auswendig kennen sollte und 2. er zur Endabnahme lediglich l8 leere Blätter (für jedes Gewerk eines) mitgebracht hat.

Muss ich diese 8,5 Std. akzeptieren? Braucht ein Gutachter so viel Vorbereitungszeit?

Antwort
geschrieben am: 7. Januar 2008 - 13:04
Dipl.-Ing. (FH)
Frank Moser
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden" der IHK Berlin
Keplerstraße 8-10
10589
Berlin
Berlin

Sehr geehrter Fragesteller,

aus Ihrer Schilderung des Sachverhalts entnehme ich, dass der Gutachter das Bauvorhaben vor der Endabnahme 5 Monate lang begleitet hat und für die Leistungen innerhalb dieses speziellen Zeitraums vor der Abnahme 8,5 Std. in Rechnung stellte. In diesen fünf Monaten erfolgte demnach keine Begutachtung bei Ortsterminen, sondern lediglich die Prüfung der von Ihnen zur Verfügung gestellten bautechnischen Unterlagen und Vertragsunterlagen sowie die Vorbereitung der Endabnahme. Ich schließe daraus, dass die danach noch folgenden Leistungen (Begutachtung vor Ort im Rahmen der Endabnahme, ggf. Mängellistenerstellung oder –bewertung etc.) in diesem Stundenaufwand nicht enthalten sind und ggf. eine separate Rechnungsposition bilden.

Zunächst sollten Sie das Angebot des Gutachters oder eine zugrunde gelegte Vereinbarung zu seiner Leistung dahingehend prüfen, was zu diesen vorbereitenden Leistungen (Prüfung der Planung etc.) in Art und Umfang vereinbart ist. Ich vermute mal, dass dazu nichts festgelegt ist, da sie sonst auch nicht fragen würden. Daher sage ich Ihnen mal aus unserer Praxis, welcher Aufwand im Vorfeld für ein baubegleitende Begutachtung eines EFH entstehen kann:

a) 1-2 Std. Studium und Auswertung der Vertragsunterlagen für Ihr EFH
b) falls vorhanden/vereinbart: 3-4 Std. Prüfung der vorgelegten technischen Ausführungsunterlagen/-pläne, Prüfzeugnisse, techn. Merkblätter zu Produkten/Bauweisen, Kenndaten etc.
c) 1-2 Std. Vergleichsrechnungen/Recherche zu Produkten im Falle von vermuteten, erkennbaren Mängeln im Vorfeld der Ausführung
d) 1-2 Std. Vorbereitung von Mängelerfassungslisten und Grundrissen für die Begutachtung der ausgeführten Leistung

Es kann also, insbesondere wenn eine grobe Prüfung der Ausführungsplanung erfolgt, durchaus ein Aufwand von 8-10 Std. entstehen. Häufig wird diese Prüfung nicht beauftragt, so dass dann eher nur ca. 3-5 Std. anfallen.

Der von Ihnen zitierte Zeitaufwand des Gutachters zum Normen-Studium (im Sinne der inhaltlichen Einarbeitung in die Regelwerksmaterie) darf allerdings nicht Bemessungsgrundlage für seine Leistung sein, da man nicht von der benötigten Zeit, sondern von der erforderlichen Zeit ausgehen muss, d. h. von der Zeit, die ein Gutachter mit ausreichender Sachkunde benötigen würde (siehe Bestimmungen zur Vergütung von Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und –Entschädigungsgesetz).

Ich schlage Ihnen daher vor, den Gutachter zu bitten, den Zeitaufwand von 8,5 Std. genauer zu differenzieren und Angaben zu machen, welche erforderlichen gutachterlichen Leistungen er in dieser Zeit erbracht hat bzw. was er im Detail von den ihm übergebenen Unterlagen geprüft hat. Sie können dann besser feststellen, wofür der Aufwand entstanden ist.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Moser

Einmalige Nachfrage vom Fragesteller
geschrieben am: 7. Januar 2008 - 14:46

Herr Moser, vielen Dank für die rasche Antwort.

Es tut mir leid, aber ich glaube, ich mich beim "Frage stellen" etwas unklar ausgedrückt.
Also: Der Gutachter hat den Bau 5 Monate lang begleitet und jeden Monat eine Rechnung für seine Arbeit gestellt.

Jetzt war die Endabnahme und auf der Rechnung für die Stunden, die wir bei der Endabnahme auf der Baustelle verbracht haben, standen ZUSÄTZLICH noch einmal 8,5 Stunden für die Vorbereitung der Abnahme.
Telefonisch erklärte mir der Gutachter, dass er noch einmal alle Verträge und Pläne durchgesehen hat (was er während der 5 Monate schon mehrfach gemacht hat) und daß er sich die entsprechenden DIN- und EU-Normen anschauen musste. Und das würde "eben so lange dauern...".

Beim Abnahmetermin hatte er aber keine Unterlagen dabei aus denen hervorging, dass er auf der Baustelle irgend etwas mit den entsprechenden Normen abgegleichen wollte.

Ich hoffe, jetzt ist der Sachverhalt etwas klarer.

Einmalige Antwort des Sachverständigen zur Nachfrage
geschrieben am: 10. Januar 2008 - 19:18

Sehr geehrter Fragesteller,

so wie Sie den Sachverhalt jetzt schildern ist, sind die 8,5 Stunden für die Vorbereitung wirklich nicht sehr gut nachvollziehbar, wenn 5 Monate zuvor bereits eine baubegleitende Begutachtung stattgefunden hat. Da müssten die Vertrags- und Planunterlagen ihm schon schon bekannt gewesen sein. Für die Selbstschulung hinsichtlich der Anforderung der Normen (z. B. wegen unzureichender Kenntnis in einem Teilbereich wie Elektrotechnik oder Lüftung) kann der Gutachter nur bedingt Aufwand in Rechnung stellen, da man davon ausgehen können muss, dass er über die entsprechenden Sachkunde (und damit auch über ausreichende Normenkennntnisse verfügt oder sich für entsprechende Teilbereiche fachkundig vertreten lässt). Es gilt die für einen sachkundigen Sachverständigen erforderliche, nicht die von einem (ggf. sich nachschulenden)Ingenieur benötigte Zeit. Es kann dabei nur um das Nachschlagen von einigen speziellen Werten oder Formulierungen gehen, was bei einem EFH vielleicht 2-3 Std. in Anspruch nimmt und auch schon während der ersten 5 Monate geschehen sein sollte. Die weitere benötigte Zeit könnte dann nur noch mit der Erstellung von Abnahmedokumentationsunterlagen (Protokollen, Grundrissen, Kodierungslisten etc.) begründet werden. Allerdings hatten Sie dazu ja schon festgestellt, dass es keine umfangreichen Unterlagen gab.
Unter dem Strich ist es immer schwer, zu kontrollieren und nachzuweisen, was, wer, wann und warum noch recherchieren musste und ob er es nicht hätte eigentlich so hätte wissen müssen. Ich kann Ihnen nach wie vor nur raten, den Gutachter zu einer Detaillierung des Aufwands aufzufordern (Welche Normen für welche Sachverhalte und wie lange? Warum Lektüre Verträge zweimal? Welche anderen Vorbereitungen außer den Protokollen(Vorbereitung Messgeräte etc.) ?). Er muss seine erbrachte Leistung nachweisen können, und das auch im Detail.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Moser

Bewertung der Antwort durch den Fragesteller
5

Diese Antwort hat mir sehr geholfen. Vielen Dank, die Antwort hat mir sehr geholfen !!