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Deckendurchbruch zum Dachboden
Sehr geehrte Damen u. Herren,
RMH Bj. 1959
v. OG möchte ich einen Durchbruch zum Dachboden machen,
eine kleine Luke ist vorhanden.
Aufbau des Bodens:
Betonstreben
Zwischenräume sind mit Hohlblocksteinen ausgelegt
darüber ca. 5 cm Estrich
darunter verputzte Decke
nun habe ich schon angefangen eine Reihe Hohlblocksteine auf eine Länge v. 2 Meter zu entfernen, dies ging relativ einfach.
Nun habe ich aufgehört,da ich mir nicht sicher bin, ob bei diesem Aufbau die Decke runterkommt oder der Statik geschadet werden kann.
Da ich das Loch f. den Treppenaufgang nicht in der Mitte entferne, sondern an der Seitenwand des Hauses bin ich eigentlich der Meinung das hier nichts passieren kann.
Ich bin nun an einem lang gezogenem Holzbalken angekommen und wollte diesen eigentlich abflexen, da es der einzige Balken ist, welchen ich verkürze, dürfte dies möglich sein?
Mit freundlichem Gruss,
XXXXX
Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Dem von Ihnen beschriebenen Holzbalken ist sicherlich eine Funktion zuzuordnen, die ich auf Basis der vorhandenen Angaben zunächst nicht zuordnen kann. Die statische Relevanz des Balkens für die Dach- bzw. Deckenkonstruktion könnte eventuell durch einige Fotos des Ist-Zustand von mir geklärt werden.
Das entfernen von Hohlkammersteine im Deckenrandbereich stellt allein keine Gefährdung dar. Zwei Punkte sind jedoch zu beachten. Zum einen verursacht die einseitige Belastung des Betonbalkens im Bereich von größeren Öffnungen eine Verdrehung für die dieser möglicherweise nicht bemessen ist und zum anderen ist die Belastung der Aufstellebene und der Treppenkopfpunkt für die Last der neuen Treppen- bzw. Leiternanlage zu berücksichtigen. Sollten auf Grund dieser neuen Beanspruchungen Verstärkungen der Deckenkonstruktionen notwendig werden, sind eine Statische Berechnung und ein Baugenehmigungsverfahren notwendig.
Darüberhinaus sollten Sie Bedenken, dass die von Ihnen geplante Maßnahme genehmigungspflichtig im Sinne des Bauplanungs- sowie Bauordnungsrecht sein kann. Sofern Sie die zu erschließende Fläche, die bisher evtl. als Spitzboden genutzt wurde, zukünftig als Aufenthaltsraum/ Wohnraum nutzen möchten, stellt dies aller Voraussicht nach eine Vergrößerung Ihrer Geschossflächenzahl (GFZ) dar. Diese Erweiterung ist mit den Vorschriften des geltenden Planungsrechts abzugleichen.
Abhängig von der Höhe Ihres Gebäudes ergeben sich für die Decke eventuell erhöhte Brandschutzanforderungen, wenn Sie im ehemaligen Spitzboden einen Aufenthaltsraum einrichten möchten.
Ich hoffe, Ihnen eine erste fachliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Beratung mit Begutachtung vor Ort nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Problems von einem Experten zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen


