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Entfernung tragende Wände
Wir haben folgendes Problem..
Unser alter Vermieter ist gestorben, sein Sohn hat das Haus geerbt und die untere Wohnung für sich saniert..(2-familien-haus)..
beide wohnungen haben jeweils 160 m²..er hat nun in seiner
wohnung 7 wände entfernt um einen loftähnlichen zustand herzu-
stellen..also da wo wir 5 zimmer/Küche/bad/toilette haben..hat er nur noch 2 Zimmer mit integrierter küche und toilette im bad..(zwischenwand toilette/bad ist unseres wissens auf jeden fall eine tragende wand)..
angeblich hat er die wände durch 2 stützpfeiler abgesichert..seit ein paar monaten nun sind in unserem wohnbereich die böden teilweise um 5 cm abgesunken..alles steht
schief..im bad und in der toilette sind anscheinend die rohre undicht, wasser läuft nach unten durch die decke..
wir hatten vor 24 jahren im bad einen wasserschaden..hat unsere haftpflichtversicherung bezahlt und den boden im bad erneuern lassen..angeblich kommt nun das absenken der böden im ganzen haus durch diesen früheren wasserschaden..und er verlangt von uns die sanierung der gesamten böden..
mittlerweile sind in den aussenwänden in mehreren zimmern, senkrechte risse von bis zu 1 meter länge..in einigen zimmern haben die zwischenwände in unserem bereich keine bodenhaftung mehr..der boden ist teilweise 5 zentimeter abgesunken..
unseres erachtens kommen diese absenkungen von der entfernung der
tragenden wände..die böden sind teilweise so schief..dass die schränke unten an der wand stehen..und oben 15 zentimeter entfernt..
ist da wirklich der alte wasserschaden dran schuld?..
mfg
Alexander
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist mir natürlich nicht möglich von Berlin aus zu beurteilen, ob die in der unter ihrer Wohnung liegenden Wohnung entfernten Wände tatsächlich tragend waren und, sofern das der Fall war, die durchgeführten Abfangungsmaßnahmen und Neustützungen fachgerecht ausgeführt wurden. Es ist auch möglich, dass nur nichttragend deklarierte Wände ausgebaut wurden, die aber unplanmäßig dennoch als Deckenauflager der Decke unter Ihrer Wohnung gedient haben, und dass sich die Decke nach dem Entfernen dieser unplanmäßigen Deckenstützungen stärker verformt hat.
Es kann aber nahezu ausgeschlossen werden, das ein 24 Jahre zurückliegender Wasserschaden, die von Ihnen Beschriebenen Risse, Deckendurchbiegungen und Ablösungen des Bodens von den aufgehenden Wänden verursacht. Selbst bei schlechter Trockung wären alle feuchte- und austrocknungsbedingten Verformungen bei einmaliger Durchfeuchtung nach spätenstens 3 Jahren aufgetreten bzw. dann abgeklungen. Die von Ihnen geschilderten Verformungen traten aber erst nach mehr als 20 Jahren im zeitlich nahen Zusammenhang mit dem Ausbau von Wänden in der darunterliegenden Wohnung auf. Insofern liegt es nicht nur nahe, sondern ist sehr wahrscheinlich, dass es damit im ursächlichen Zusammenhang steht.
Ich rate Ihnen daher zu folgender Vorgehensweise:
1. Da es denkbar ist, dass statisch relevante Deckenstützungen nicht fachgerecht entfernt bzw. ersetzt wurden und somit die Gefahr einer Standsicherheitgefährdung besteht, würde ich die von Ihnen getroffenen Feststellungen dem zuständigen Bauamt/Bauordnungsamt anzeigen (am besten auch mit Fotos). Die wären dann eigentlich verpflichetet dies durch einen Prüfingenieur prüfen zu lassen, der dann z. B. die alte Bestandstatik oder einen für den Umbau erforderlichen neuen Standsicherheitsnachweis vom Vermieter anfordern, mit der bestehenden Situation und den Schäden vergleichen und prüfen kann. Wenn der Vermieter bzw. ein von ihm beauftragter Unternehmer beim Umbau Fehler gemacht und/oder wichtige technische Baubestimmungen vernachlässigt haben, dann sollte sich dies dabei herausstellen und das Bauordnungsamt wird den Vermieter dann auffordern einen standsicheren/regelgerechten Zustand wiederherzustellen. Sie könnten sich dann wegen Schadensersatz bzw. Sanierung Ihrer Schäden an den Vermieter wenden.
2. Sollten die Verformungen aus dem Entfernen unplanmäßig tragender, aber eigentlich nichttragender Wände resultieren, sind Sie auch dann der Geschädigte, aber bekommen wahrscheinlich dann keine große Unterstützung des Bauordnungsamtes zur Wiederherstellung eines für Sie befriedigenden Zustands. In dem Fall würde ich mir für die weitere Vorgehensweise eine Rechtsberatung bei einem Anwalt holen.
Eine detaillierter Beratung von mir würde eine Begutachtung vor Ort und eine Einsichtnahme in die Bestandsstatik erfordern. Insofern kann ich nicht konkreter antworten. Aber lassen Sie ruhig die die Behörde/Prüfingenieur dies für Sie prüfen. Die müssen sich bei Anzeichen von Standsicherheitsgefähdungen - und dass stellen die von Ihnen beschriebenen Symptome in Ihrer Wohnung allemal dar - darum kümmern.
Mit freundlichen Grüßen und Wünschen für viel Erfolg beim weiteren Vorgehen
Frank Moser


