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Bodenplatte ohne Frostschürze
Wir planen momentan unser EFH ohne Keller.
Die Bodenplatte soll ohne Frostschürze hergestellt werden.
Als Anlage eine Konstruktionszeichnung von mir, wie ich das Ganze bauen will.
Es wäre nett zu erfahren, ob diese Konstruktion den Vorschriften entspricht, insbesondere, ob die Frostsicherheit gewährleistet ist.
Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben:
Die Forderung nach einer frostfreien Gründungssohle von Wohngebäuden stammt aus der DIN 1054 "Baugrund" (Abschnitt 7.1.2), in der es heißt:
"Die Sohlfläche der Gründung dauernd genutzter Bauwerke muss frostsicher sein. Sofern die Frostsicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen".
Der Normtext besagt somit, dass an dauernd genutzte Bauwerke (z.B. Wohngebäude) höhere Anforderungen hinsichtlich der Gründungskonstruktion gestellt werden müssen und dass die Ausbildung einer umlaufenden Frostschürze (mind. 80 cm) eine bewährte Möglichkeit der Umsetzung ist, bei der auf weitere Nachweise verzichtet werden kann.
Sollten Sie auf eine Frostschürze verzichten wollen, müssen Sie durch zusätzliche Nachweise, die i.d.R: nur ein Bodengutachter führen kann, sicherstellen, dass der Baugrund und Schichtenaufbau unter Ihrer Bodenplatte ausreichend frostsicher ist, d.h. Verformungen des Baugrunds infolge des Gefrierens und Auftauens dürfen nicht zu schädlichen Setzungsbewegungen des Gebäudes führen.
Es kommt somit in entscheidendem Maße darauf an, welcher Baugrund unter Ihrer Bodenplatte ansteht und ob dieser die Anforderungen an die Frostsicherheit der Gründungssohle erfüllen kann. Häufig kann dies nur durch einen Bodenaustausch sichergestellt werden, der dann wieder eine ausreichende Verdichtung benötigt. Aus diesen Gründen sind die Einsparpotentiale bei Wegfall der Frostschürze häufig gering bzw. u.U. überhaupt nicht vorhanden.
Der in der Konstruktionsskizze dargestellte Schichtenaufbau mit einer entsprechenden kapillarbrechenden Schicht unter der Bodenplatte geht sicherlich in die richtige Richtung. Allerdings kann nur in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des übrigen Baugrunds letztendlich von einem Bodengutachter eingeschätzt werden, ob dadurch ein frostsicherer Aufbau ermöglicht wird. Es ist z.B. durchaus denkbar, dass bei einer zu geringen Durchlässigkeit des Baugrunds (z.B. bindiger Boden) trotz einer ausreichenden Tragfähigkeit die kapillarbrechende Schicht unter der Bodenplatte mit angestautem Schichtenwasser gefüllt wird und somit dennoch Frosthebungen möglich sind.
Außerdem sollte beachtet werden, dass nachträgliche Erdarbeiten am Gebäude beim Fehlen einer Frostschürze zwangsläufig zu einer Unterhöhlung der Bodenplatte führen würden. Mit einer Frostschürze hingegen lassen sich auch entsprechende Grabungen am Gebäude problemlos realisieren, ohne dass die Lagerungsdichte unter der Gründung durch die direkt angrenzenden Erdarbeiten beeinflusst wird.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


