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Anschluß Nebengebäude an Haus
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden gern das Nebengelaß durch einen festen u. überdachten Verbindungsgang mi dem Haus verbinden (Unterbringung eines Gäste-WC u. zuzsätzlicher Wohnraum (Kinderzimmer)). Das Nebengelaß ist an der Grenze zu zwei Nachbarn gebaut.
Frage:
Ist dies lt. Brandenburger Bauordnung zulässig?
Oder welche alternativen Ausführungsformen sind zulässig (z.B.: lediglich überdachte / teilverglaste Verbindung)?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie, dass ein Verbindungsgang eine sog. „bauliche Anlage“ nach § 1 Abs. 1 BbgBO und als Teil der Hauptnutzung des Wohnhauses ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach § 54 BbgBO darstellt. (Es wird vorausgesetzt, dass sich Ihr Gebäude als freistehendes Einfamilienhaus in einem Wohngebiet befindet.)
Der Bau des Verbindungsgangs ist grundsätzlich zulässig, vorausgesetzt dass die zu überbauende Grundstücksfläche noch nicht erschöpft ist (siehe GRZ u. GFZ im evtl. existierenden Bebauungsplan der Gemeinde) und sich der Verbindungsgang nicht näher als 3 m der Grundstücksgrenze nähert.
Die Unterbringung von Aufenthaltsräumen im Nebengelass ist nicht zulässig. Direkt an der Grundstücksgrenze sind nur Gebäude zulässig, die als sog. Nebenanlagen wie Garagen und ungeheizte Abstellräume gelten.
Daher ist es unerheblich, wie der Verbindungsgang ausgebildet wird. Entscheidend ist in Ihrer Situation, dass im Nebengelass keine Nutzungsänderung erfolgen darf, erst recht nicht die Umnutzung als Kinderzimmer oder als sonstiger Aufenthaltsraum. Derartige Gebäudeteile oder Räume müssen stets eine Mindestabstandsfläche von 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten, bei mehrgeschossigen Wandhöhen entsprechend mehr. (Nachbarschutzrecht!).
Ich hoffe, Ihnen hiermit eine erste Orientierung und Entscheidungshilfe geboten zu haben. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort hat mir sehr geholfen. Vielen Dank für die präzise Antwort. Gruß


