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Fussbodenbelag in der Gastronomie
Sehr geehrte Experten,
folgende Frage:
Beim Umbau meines Restaurants habe ich die Küche mit Industriekeramikfliesen der Rutschfestigkeitsklasse R12 neu fliesen lassen. Direkt nben dem Durchgang zum Gastraum schließt der Bartresen an. Der Vertreter der Brauerei sagte mir, dass auch hinter dem Tresen ein rutschfester Belag gesetzlich vorgeschrieben und zu verlegen ist. Das bestehene Holzparkett wäre nicht mehr zulässig. Trifft dies zu? Welche Materialien kämen hierzu in Frage?
Vielen Dank
Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.
Sehr geehrter Fragesteller,
auf der Grundlage der gegebenen Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundlage der Betrachtung sind für den vorliegenden Fall die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie die Verordnungen der Berufsgenossenschaften (BGV).
Grundsätzlich gilt, dass beim Übergang zwischen zwei Flächen unterschiedlicher Rutschfestigkeitsklassen nur jeweils eine Klasse Differenz sein darf. Da Ihre Küche einen R12-Boden besitzt, sind direkt anschließende Flächen wie auch der Servierbereich hinter dem Tresen mit geringerer Rutschfestigkeit nur in R11 zulässig. Da ein Holzparkettboden diese Klasse kaum erreichen wird, ist die Aussage der Brauerei formal richtig. Allerdings stellt diese krittelnde Erkenntnis offenbar keine konstruktive Hilfe für Sie dar. Doch die Lösung ist recht einfach:
Da Gasträume und Serviergänge in der Regel eine Rutschfestigkeitsklasse von mindestens R9 ausweisen sollten und anzunehmen ist, dass Sie Ihren Holzboden vorerst nicht durch einen R11-Belag ersetzen möchten, bieten sich folgende Maßnahmen an:
1. Der Durchgang zwischen Gastraum und Küche wird geschlossen und durch eine Durchreiche ersetzt oder (preiswerter)
2. in dem Durchgang wird eine Sauberlaufstrecke ausgebildet, die Grobschmutz, Nässe, Feinschmutz und Feuchtigkeit schrittweise abbaut und die Rutschfestigkeit in abgestuften Übergängen annähert. Spezialisierte Bodenverleger und Fachgeschäfte helfen Ihnen hier gern weiter.
Falls Sie dennoch einen neuen Bodenbelag im Gastraum planen, bietet sich eine Vielzahl von Materialien an, insbesondere Fliesen, Naturstein, Parkett, Kork, Teppich, Linoleum oder Gummi. Auch hier sind die Fachhändler die geeigneten Ansprechpartner.
Ich hoffe, Ihnen hiermit eine erste Entscheidungshilfe aufgezeigt zu haben und stehe Ihnen für detailiertere Angaben gern zur Verfügung.
Bitte bedenken Sie, dass dies nur eine erste Übersicht sein kann und den Ortstermin nicht ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort hat mir geholfen. Danke!


