- Frage stellen
- Einsatz festlegen
- Antwort erhalten*
Lastabtragende Betonplatte ohne Steifenfundamente
Hallo,
vor ca. 1 Jahr habe ich (branchenfremd) ein EFH in Eigenregie erstellen lassen.
Zur Gründung wurde vom Statiker eine Betonplatte vorgeschrieben, 200 mm dick. Darunter hat er noch auf unseren Wunsch eine 200
mm dicke Perimeterdämmung geplant, die auch verlegt wurde.
Die Platte steht nun mit ihrer Oberkante ca. 100 mm höher als das umgebenden Gelände. Auf einer Sandschicht und der darunterliegenden Mergelschicht wurde gegründet.
Eine Anfüllung des unteren Geschosses im Umfang von ca. 1/3 der Platte mit Erdreich zur Angleichung an einen Geländesprung wurde in den Antragsunterlagen vorgesehen, der Rest der Platte bleibt auf Höhe des umgebenden Geländes.
Die vom Statiker vorgeschriebene Armierung wurde mit dessen Einverständnis durch Stahlfasern ersetzt, bei einer Randvergrößerung von 150 mm. Eine Statik des Lieferanten der Stahlfasern liegt uns vor.
Bei kürzlichen Kontakten zu anderen Statikern und Baufachleuten haben mir diese übereinstimmend versichert, daß hier vom Statiker unbedingt Streifenfundamente, ca. 800 – 900 mm tief, hätten geplant werden müssen, um eine frostfreie Gründung zu erreichen, es sich also um einen Planungsfehler handelt.
Meine Frage ist nun, ob es sich tatsächlich um einen Planungsfehler des Statikers handelt und ob Handlungsbedarf besteht.
Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Bei der von Ihnen geschilderten Gründungssituation handelt es sich um eine Flachgründung, bei der die Fundamentsohle unter allen zu erwartenden Witterungsbedingungen frostfrei bleiben muss. Diese Forderung ist in der DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrunds“ formuliert und für dauernd genutzte Bauwerke einzuhalten. In der Norm heißt es dazu: „Sofern die Frostsicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80m betragen“. Dazu ist anzumerken, dass in frostgefährdeten Gegenden ein größerer Abstand erforderlich werden kann.
Wie von Ihnen beschrieben, liegen große Bereiche der vorhandenen Sohlfläche nicht mind. 80cm unter OK-Gelände, so dass für diese keine ausreichende Frostsicherheit vorliegt.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Frostsicherheit der Sohlplattengründung ist die Anordnung einer Frostschürze zu empfehlen, die nachträglich ausgeführt werden kann.
Eine Gründung auf Streifenfundamenten ist nicht erforderlich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Besten Dank für Ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat.
Nach Rücksprache mit dem Statiker sieht dieser ein, daß er die Notwendigkeit eines Frostschutzes übersehen hat und meint auch, eine Frostschürze einzubauen wäre nun die richtige Maßnahme. Allerdings schlägt er vor, die Schürze aus PU-Schaum, 10 cm dick, 80 cm breit, rings um die Sohlplatte FLACH zu legen. Darauf soll dann z. B. das von uns geplante Pflaster in Split verlegt werden.
Ich glaube zwar, daß diese die Funktion einer Frostschürze erfüllen würde, befürchte aber, daß damit ein instabiler Grund geschaffen würde, der nach und nach zerbröselt. Nach meiner Meinung müsste die Schürze senkrecht unter den Rand der Sohlplatte gestellt werden, wo sie vor mechanischen Belastungen weitgehend geschützt ist.
Welche Lösung wäre richtig ?
Mit freundlichen Grüßen
Die Anordnung einer Frostschürze soll das Eindringen von Oberflächenwasser unter den Gründungskörper verhindern. Ist dies nicht ausreichend sichergestellt, kann sich im gefrie-renden Baugrund ein Gefrierdruck aufbauen (z.B. in Form von ungleichmäßigen Hebungen), der ggf. zu Schädigungen am Gründungskörper und den daran anschließenden Bauteilen führen kann. Die Größe des dabei entstehenden Gefrierdrucks ist vom Wassersättigungsgrad des Baugrundes und vom Baugrund selbst abhängig.
In Ihren Angaben ist nichts über die Lage des Grundwasserhorizontes ausgesagt, so dass angenommen wird, dass dieser mind. 1,2m unter der Gründungssohle liegt.
Ich empfehle Ihnen die Frostschürze mit einer senkrechten Konstruktion auszuführen. Die Frostschürze ist mindestens bis 80cm unter UK-Sohlplatte zu führen.
Frostschürze und deren Fugen sind derart auszubilden, dass diese durch Oberflächenwasser nicht durchdrungen oder hinterlaufen werden können.
Ich hoffe Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit die Antworten zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort hat mir sehr geholfen. Mit der Antwort und der Antwort auf meine Nachfrage kann ich mich nun an den Planer wenden und ggf. Forderungen bzgl. Nachbesserung stellen.
Besten Dank !


