Frage

Genehmigungsplan / Ausführungsplan

Einsatz: 30 Euro
Status: Frage geschlossen

Guten Tag,
ich habe folgende Frage:

Was gehört eigentlich zu einem Ausführungsplan im Unterschied zur Genehmigungszeichnung die beim Bauamt eingereicht wird? In der Zeichnung für das Bauamt fehlen nach meiner Meinung die genauen Positionsangaben für Fenster und Türen. Wie gibt man die horizontale Position dort eigentlich an?

Antwort
geschrieben am: 1. Juli 2007 - 12:43

Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich beantworte Ihnen diese Frage wie folgt:

Im Gegensatz zur Genehmigungsplanung, deren Inhalt in der Berliner Bauverfahrensverordnung geregelt ist, kann als Grundlage für die Beurteilung der Ausführungsplanung die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) herangezogen werden. Die HOAI besagt zur Ausführungsplanung u.a.:

„...Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, ...“

Genehmigungszeichnungen sind i.d.R. Architektenpläne im Maßstab 1:100. Ausführungspläne sind Schal- oder Rohbau- und Bewehrungszeichnungen im Maßstab 1:50. Letztgenannte sind Pläne nach denen eine Firma die Arbeiten ausführen kann, daher sind hier Maßangaben und Angaben zu den zu verwendenden Baustoffen wichtig.

Türen sind in den Genehmigungsplänen im Grundriss unter Angabe der lichten Öffnungsmaße anzugeben. Die horizontale Posistion von Fenstern und Türen wird über eine Maßkette angegeben. In der Maßkette steht auch die Fensterhöhe. Die Brüstungshöhe wird im Bezug auf den Fußboden oder in der Ansicht mittels einer Höhenordinate direkt an der eingezeichneten Fensteröffnung angegeben (Beispiel: BRH 90cm).

Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Für eine Konkretisierung steht Ihnen die Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen