Frage

Maueranbindung an WDVS

Einsatz: 40 Euro
Status: Frage geschlossen
Kategorie:

Aluwintergarten soll an einer Wand mit Mauer (17cm Porenbeton) geschlossen werden und von Außen gedämmt werden. Höhe der Wand 2,50m, Breite der Wand 2,10m. Baufirma bot an WDVS (14cm) des Haupthauses zu schlitzen und neue Mauer an KS Planelemente des Haupthauses direkt anzubinden.

Bodenplatte des Wintergartens wurde nachträglich auf Streifenfundamenten gegossen und mit 2cm Styropor von Haupthaus getrennt. Darüber ist eine "Kaltschweißbahn"(irre teuer) zu sehen, die über diesen Spalt geklebt ist und an der Hauswand etwas hochgezogen wurde. Darauf soll gemauert werden. Platte wird insgesamt mit Kaltschweißbahnen abgedichtet.

Kann die Anbindung ans Haupthaus auch stumpf ausgeführt werden ohne das WDVS des Haupthauses zu zerstören. Evtl. am Stoß nur Außenputz entfernen. Wie ist dann die Ausführung hinsichtlich Anbindung an Gebäude (mit „Ankern“, die durch WDVS hindurch am Haupthaus angedübelt werden? keine Anbindung ans Haupthaus?) Wie muss bei stumpfer Maueranbindung vorgegangen sowie abgedichtet werden?

Sollte nicht stumpf gemauert werden können: Wie muss die Verzahnung mit KS Planelementen erfolgen und wie sieht die Ausführung sowie die Abdichtung dieser Anbindung aus?

Die Mauer soll zur anderen Seite(s. Foto links(Foto hat FeSV-Team)) an das bereits erstellte Wintergartenelement mittels Gewindestäben angeschlossen werden. WIGA Bauer will Gewindestäbe in Aluprofil verankern; diese werden in Mauer eingebunden. Ist das ok? Braucht´s hier ein Kompriband als Abdichtung, da zwischen Mauer und Aluprofil ein Schlitz entstehen wird?

Vielen Dank für Ihren fachlichen Rat

Antwort
geschrieben am: 17. Januar 2010 - 12:56
Dipl.-Ing. (FH)
Frank Moser
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden" der IHK Berlin
Keplerstraße 8-10
10589
Berlin
Berlin

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Erläuterung, die die Lage der MW-Wand und die Konstruktion des Wintergartens klarstellt. Ich werde aufgrund von vielen Terminen erst am Mittwoch Ihre Fragen detailliert beantworten können.
Soviel vorneweg: Eine statische Trennung der Gründung Wintergartenbodenplatte vom Haus mit Fuge (ein paar Bewehrungsstäbe zur Anbindung der Bodenplatte des Wintergartens reichen nicht aus um mögliche vertikale Setzungsdifferenzen zwischen Haus und Wintergartenanbau auszugleichen bzw. rissfrei aufnehmen zu können) bei gleichzeitig kraftschlüssiger Anbindung der aufgehenden Mauerwerkswand an das Haus riskiert mögliche Rissbildungen in der Anschlusswandecke. Mehr im Detail am Mittwoch.

MfG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

aufgrund der nachgesendeten Zeichnung und der Fotos wird deutlich, dass es sich bei der betroffenen Wand um die nichttragende „Giebelwand“ einer Aluminum-Ständerwerks-Glas-Konstruktion handelt, die gewissermaßen eine gedämmte Giebelausfachung des Wintergartens mit zusätzlichem Lüftungsschlitz darstellt.

Ferner wird deutlich, dass die Gründung des Wintergartens (Streifenfundamente mit Bodenplatte) nachträglich und neben dem Haupthaus gegründet sowie mit einer 2 cm breiten Fuge (mit Polystyrolmatte) vom Haupthaus getrennt wurde. Weitere Klärungen zur Gründung (Abtreppung zur Gründung Haupthaus erfolgt ? Berücksichtigung Erdruck auf Kellerwände oder kein Kellergeschoß vorhanden ?) kann ich nicht weiter beurteilen.

Für die Beurteilung, welche Konstruktion sinnvoll und fachgerecht ist, sind folgende 3 Punkte wesentlich: 1. Rissfreiheit bei möglichen vertikalen Setzungsdifferenzen zwischen Haupthaus und Wintergarten; 2. Rissfreiheit bei horizontalen Belastungen des Wintergarten; 3. Wärmebrückenfreiheit und Luft-, Schall- und Schlagregendichtigkeit in den Anschlussfugen.

Nach der übersendeten räumlichen Darstellung hat es den Anschein, dass die Dachträger der Dachschräge des Wintergartens die Lasten am Firstpunkt des Wintregartens durch Auflagerung am Haupthaus abtragen. Dadurch ist am Firstpunkt bereits eine feste Koppelung zwischen diesen beiden Bauwerken erzeugt, während dies im Fundamentbereich durch die Fuge nicht gegeben ist, so dass dort Setzungsdifferenzen zugelassen werden. Gleichzeitig soll aber durch in Mauerwerksfugen eingelegte Ankerverbindungen (Aufnahme von Horizontallasten) und einem Wandschlitz mit Verzahnung (Aufnahme von Vertikallasten) die nichttragende Giebelwand mit dem Haupthaus verbunden werden.

Auch wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass mit der geringen Auflast des Wintergartens bei gute verdichtetem Baugrund und Abwesenheit von Baugrunderschütterungen, diese Ausführung ggf. auch riss-/schadensfrei bleiben könnte, so ist diese Ausführung nicht riss-/schadensicher konstruiert und somit auch nicht als fachgerecht zu bezeichnen: Entweder wird der Wintergartenanschluss durchgängig (also auch in der Gründung) so konstruiert, dass er sein Horizontal- und Vertikallastabtrag mit dem des Hauses am First, an den Wänden und in der Gründung gekoppelt wird (eingelegte Anker bilden allenfalls Kopplungen für Horizontallasten, nicht aber für Vertikallasten) oder der Wintergartenanbau steht in statischer für sich und die Anschlussfugen werden durch entsprechende, Bewegungen zulassende Fugenausbildungen luft-, schall- und schlagregendicht und wärmebrückenfrei geschlossen. Die nichttragende Giebelmauerwerkswand müsste dafür unten nur auf der Windergartengründung stehen und oben durch eingemauerte Stahldorne an die aussteifende Aluminiumkonstruktion gehalten werden. Oder es wird eine nicht massive nichttransparente, gedämmte, leichte Ständerwerkskonstruktion alternativ gewählt

Bei der jetzigen Mischkonstruktion kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die nur partielle kraftschlüssige Verbindung von Wintergartenkonstruktion und Haupthaus Verkippungen oder Setzungsdifferenzen entstehen, die bei denen sich dann ggf. bildenden Rissen zu Einschränkungen der Schlagregen-, Luftdicht-, Schalldichtheit und Wärmebrückenfreiheit führen können. Insofern wäre die Konstruktion nicht als fachgerecht zu bezeichnen.

Ferner ist es nicht als fachgerecht zu bezeichnen, dass das Mauerwerk auf eine kaltselbstklebende Bitumenbahn als Horizontalsperre gemauert wird, da diese wegen der Gleitungsgefahr auch nach DIN V 20000-202 nicht als Mauersperrbahn zu verwenden ist.

Dies ist die gutachterliche Bewertung, wie sie mir von ferne mit den zur Verfügung stehenden Informationen möglich und sinnvoll ist. Genauere Angaben, wie man mit der jetzt bereits baulich realisierten Konstruktion umgeht und welche Fugenanschlusskonstruktionen im Detail wie ausgebildet werden, sollte durch einen Planer oder Gutachter nach Begutachtung vor Ort erfolgen.