- Frage stellen
- Einsatz festlegen
- Antwort erhalten*
Dehnungsrisse in Betonestrich
Problem:
Ich habe vor ca. 8 Wochen in meinen Keller von einem Fachbetrieb einen Betonestrich verlegen lassen (mit PE-Folie als Unterlage).
Nun zeigen sich a) unregelmäßige Risse in allen Türausparungen, aber auch b) ein langer Riss, der sich von einer Türaussparungen in den angrenzen Raum zieht. Die Risse sind bis zu 3mm breit.
Auf meine Reklamation der Risse in den Türaussparungen a) bekam ich folgende Auskunft des Handwerkers:
Innerhalb der Türaussparungen seien Dehnfugenschienen eingebaut - oberhalb solcher Schienen zeichne sich immer ein Riss ab.
Da insgesamt ca. 120 qm Estrich verklgt wurden, kann ich die Notwendigkeit von Dehnfugen grundsätzlich nachvollziehen - jedoch frage ich mich, ob hier nicht für eine gezielte, geradlinig verkaufende Riss- oder Fugenbildung hätte gesorgt werden müssen, die nach dem Austrocknen auf geeignte Weise (z.B. mit Silikon?) hätte verfüllt werden können?
Den Riss in die Raumfläche b) behandelte er kurzerhand und ohne Vorankündigung wie folgt:
- Ausflexen des Risses auf etwa 1 Zentimeter breite
- Ausflexen zusätzlicher 1cm-Fugen ca. alle 10cm quer zum ursprünglichen Riss
- Einbringen von Eisennägeln in diese Querfugen
- Auffüllen mit Harz
Die Fugen sind nun nicht nur extrem hässlich anzusehen (erinnert an Frankensteins Monster), sondern dass Harz ist zudem nicht eben zum restlichen Estrich ausgetrocknet, sondern nun haben wir ein scharfkantiges RIllenmuster im Fussboden.
Da wir auf den Estrich lediglich noch eine Bodenfarbe geplant hatten, aber keine weiteren Bodenbeläge (z.B. Fliesen), sind wir mit dem Ergebnis sehr unzufrieden. (Vom Aufbringen weiterer Beläge war auch gegenüber dem Handwerker nie die Rede).
Meine konkreten Fragen:
1. Sind die unregelmäßigen Risse a) in den Türaussparungen tatsächlich als normal und fachmännisch ausgeführt zu bezeichnen oder kann ich die Ausarbeitung ordentlicher, gerader, geeignet verfüllter Fugen verlangen?
2. Ist die Art der Reparaturausführung des Flächenrisses b) als fachmännisch korrekt zu bezeichnen oder kann ich eine völlige Neuverlegung des Estrichs - zumindest im betroffenen Raum - verlangen?


