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fehlerhafte Fußbodenheizung
Sehr geehrte Sachverständige,
die Beheizung unseres Hauses (Neubau) erfolgt ausschließlich über Fußbodenheizung, die einzelnen Räume werden durch Raumthermostate geregelt. Mit Ausnahme von Diele, Flur (Treppenhaus) und Windfang.
Die Diele (10 m²) kein eigener Heizkreis wird durch die Zu- und Rückführleitungen der einzelnen Heizkreise, die zu den in der Diele befindlichen Heizkreisverteiler im Estrich, zum Teil in Schleifen verlegt wurden beheizt und ist nicht regelbar. Es kommt zur Überwärmung des Raumes.
Der Flur (9,4 m²) kein eigener Heizkreis.
Es führt nur die Vor- und Rückführleitung die zum WC (2,5 m²) Heizkreis führt hindurch, diese reicht nicht aus um den Raum zu beheizen.
Der Windfang (4,8 m²) kein eigener Heizkreis.
Die Beheizung erfolgt durch den in Schleifen verlegten Rücklauf des WC-Heizkreises. Diese reichen nicht aus um den Raum zu beheizen und ist nur indirekt durch das im WC angebrachte Raumthermostat zu regeln.
Lt. Planung und Berechnungen die der Hersteller der Heizkreisrohre vorgenommen hat, sind in Diele und Flur eigene Heizkreise vorgegeben, diese wurden jedoch von der Heizungsfirma nicht eingebaut. Lt. EnEV §12 Absatz 2 müssen alle Räume mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet sein, dies ist hier nicht der Fall.
Die Kupferheizrohre DN 25 im Heizraum, Keller und den Mauerschlitzen wurden mit einer Mineralfaserschale mit einer Dämmschichtstärke von 20 mm isoliert. lt. EnEV
müssten diese mit 30 mm isoliert werden.
Fragen:
1. Ist die vorgenannte Ausführung und Verlegung der Heizkreise zulässig?
2. Wenn nein, hätten die Zu- und Rücklaufleitungen im Bereich der Diele isoliert im Estrich oder in die Fußbodenisolierung integriert werden müssen und für Diele, Flur und Windfang jeweils eigene Heizkreise mit eigene Raumtemperaturreglern installiert werden müssen?
3. Hätten die Kupferrohrleitungen DN 25 im Heizraum, Keller (nicht beheizt) und den Mauerschlitzen (Verteilerleitung für mehrere Parteien) bis Heizkreisverteiler mit einer Dämmschichtdicke von 30 mm isoliert werden müssen?
Vielen Dank
-- Einsatz geändert am 29.07.2008 05:51:57
Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.
Sehr geehrte Fragesteller,
zu Frage 1 und 2:
grundsätzlich ist jeder Raum, wie bereits von Ihnen erwähnt, laut EnEV mit einer selbsttätigen Einrichtung zur Regelung der Raumtemperatur auszustatten. Als planender Ingenieur ist im Vorfeld der Baumaßnahme darauf zu achten, dass durch eine konstruktive Verlegeart jeder Raum entsprechend einzeln geregelt werden kann. Es ist jedoch, auf Grund vorgegebener räumlicher Gegebenheiten, nicht immer möglich, für jeden Raum einen separaten Heizkreis vorzusehen. Da mir Informationen über Ihre Grundrisse fehlen, kann ich mich speziell zu den von Ihnen aufgelisteteten Räumen nicht detaillierter äußern. Es kommt jedoch häufig vor, dass der Platz von z.Bsp. Fluren oft dazu genutzt wird, um die Leitungen für evt. abgehende Zimmer in diesen Fluren zu verteilen.
Zu Frage 3:
Die Heizungsrohrleitungen der Dimension DN 25 oder Leitungen mit einem Außendurchmesser von 28mm sind laut EnEV mit einer Mindestdämmstärke von 30 mm zu ummanteln. Darüber hinaus ist bei dieser Dämmschichtdicke eine Wärmeleitfähigkeit von 35 W/(m*K) einzuhalten. Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmstärken entsprechend anzupassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weiterhelfen konnte. Für detailliertere Beantwortung der Frage 1 benötige ich die Grundrisse Ihres Hauses.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Sachverständiger,
den benötigte Grundriss erhalten Sie separat per E-Mail zugesand, die Grundrisse von EG und OG sind identisch.
Es wurden folgende Heizkreise installiert:
Bad: 1 Bewegungszonenheizkreis RA 10 und 1 Wandheizkreis
Küche: 1 Bewegungszonenheizkreis RA 15
1 Randzonenheizkreis RA 10
Wohnen: 2 Bewegungszonenheizkreise RA 15
1 Randzonenheizkreis RA 10
Arbeiten: 1 Bewegungszonenheizkreis RA 15
HWR: 1 Bewegungszonenheizkreis RA 15
WC: 1 Bewegungszonenheizkreis RA 15
Mit jeweils einem Raumtemperaturregler pro Raum.
Wie bereits bei der 1. Anfrage beschrieben, ist in Diele, Flur, Windfang (Garderobe) kein eigener Heizkreis installiert, mit bereits beschriebenen Nachteilen.
Der Fußbodenaufbau besteht aus:
Dämmplatte EPS 040 DEO 60 (EG) bzw. 30 (OG)
Takker-System PST 33-3
Zement Estrich 60 mm
Fliesen, Laminat 10 mm
Die Anschlussleitungen der anderen HK im Bereich der Diele wären problemlos in die Fußbodenisolierung integrierbar gewesen, somit Platz für jeweils einen eigenen Heizkreis in Diele, Flur und Windfang mit Einzelraumregelung möglich gewesen, wie auch von der Planung vorgesehen war.
Konkrete Frage, zu Punkt 1:
Ist die Ausführung der installierten Heizkreise
a) Fachgerecht ?
b) zulässig ?
c) hätten eigene HK in Diele, Flur und WF installiert werden müssen?
zu Punkt 2:
Wie hätte eine zulässige und fachgerechte Ausführung ausgeführt werden müssen für
a) Diele ?
b) Flur ?
c) Windfang ?
Zu Punkt 3:
Wie beschrieben wurden für die Isolierung der Heizrohre Mineralfaserschalen verwendet, Wärmeleitfähigkeit ist nicht bekannt.
Frage:
a) Gibt es Mineralfaserschalen mit einer besseren bzw. schlechteren Wärmeleitfähigkeit als 35 W(m*K), wenn ja mit welcher?
b) Welche Dämmschichtstärken müssten dann nach der EnEV für die jeweiligen Wärmeleitzahlen verwendet werden?
Vielen Dank in voraus.
Sehr geehrte Fragesteller,
zunächst bitte ich die urlaubsbedingte Verzögerung meiner Antwort zu entschuldigen.
Zu Ihrer Nachfrage:
Die ihnen vorliegende Planung und Berechnung des Herstellers der Fußbodenheizsysteme hat für jeden Raum Ihres Hauses einen Norm-Wärmebedarf berechnet. Diese Berechnung ist grundlegend erforderlich für die Auslegung der Heizkreise. Maßgebend für die Berechnung des Wärmebedarfes sind u.a. die Norm-Innentemperaturen aller Räume entsprechend der DIN 12831 Tab. 2. Hier werden beheizte Aufenthaltsräume sowie beheizte Nebenräume definiert.
Für Ihren Flur, die Diele und der Windfang sind entsprechend DIN 12831 jederzeit 15°C zu gewährleisten. Der Nachweis, dass diese Innentemperaturen auf Grund der verlegten Leitungen erreicht werden, ist prinzipiell vom Installationsunternehmen zu erbringen. Darüber hinaus wird in DIN EN 1264 Teil 4 Abs. 4.2.4.2 eine manuelle oder automatische Regelung für jeden beheizten Raum gefordert. Da es sich bei diesen Räumen um "beheizte Nebenräume handelt" sind auch diese mit separaten Regelungen auszustatten.
Es ist jedoch im Vorfeld der Baumaßnahme darüber abzustimmen, ob die Installation von Einzelraumregelungen in jedem Raum der Nutzungseinheit sinnvoll und praktikabel ist. Die Installation eines eigenen Heizkreises in Ihrer Diele, als zentraler Ort des Heizkreisverteilers, ist aus technischen Gesichtspunkten kaum Umsetzbar.
Von einem horizontalem Versprung der Anschlussleitungen anderer Räume in die Fußbodenisolierung würde ich abraten, da diese Verlegung zu Lufteinschlüssen und somit zu Funktionsstörungen führen kann. Für die Räume Flur und Windfang ist die Verlegung von separaten Heizkreisen technisch möglich und gehört somit, entsprechend der aktuellen Normung, zu den geschuldeten Leistungen eines Installationsunternehmens.
Die von Ihnen gewünschte Beantwortung des Punktes 2 ist Bestandteil einer Ausführungsplanung und kann im Rahmen einer Erstberatung hier nicht erläutert werden.
Die geforderten Isolierstärken nach heutigem Stand der Technik beziehen sich auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035W/(mk). Die von mir im letzten Schriftsatz erwähnten 35 W/(mk) müssen richtig 0,035W/(mk) heißen. Die mir bekannten Isolierschalen besitzen alle eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035. Informationen über die bei Ihnen verbaute Isolierung sollte die Installationsfirma liefern können.
Die Berechnung des Verhältnisses zwischen Isolierstärke zur Wärmeleitfähigkeit ist Zeitaufwendig und kann hier nicht detailliert erläutert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort hat mir nicht geholfen. Nachfrage vom 02.08.08 wurde bis jetzt 15.08.08 nicht beantwortet! - Der Sachverständige befand sich leider im Urlaub. Er wird die Nachfrage umgehend beantworten (McSV-Team)


