Frage

Fenstereinbau bei Holzständerbauweise

Einsatz: 25 Euro
Status: Frage geschlossen

Wir haben unser ökologisches Fertighaus in Holzständerbauweise geliefert bekommen. In den Plänen waren die Fensteröffnungen wie üblich mit dem lichten Mass eingezeichnet. Im Zuge der Bemusterung wurde die Fensterliste nochmals detailliert durchgesprochen und festgelegt. Dabei wurden die Bestellgrößen abzgl. 1 cm Rand (links und rechts) festgehalten. Die Fensterliste erhielten wir nach ca. 2,5 Monaten zur Bestätigung ausgehändigt.

Als wir „zur Sicherheit“ vom Lieferanten im Anschluß die Bestellliste zur Freigabe erhielten, waren die Fensterrahmen zwar gleich groß, jedoch wurde der Rahmen rundherum um jeweils 3 cm aufgedoppelt. Das ist m.E. nur unten als Befestigungprofil für das Fensterbrett üblich; oben, links und rechts dient das m.E. nur der günstigeren Produktion, da weniger Fensterfläche.

Begründung seitens des Lieferanten war, dass eine ab Jahresbeginn 2008 geänderte Richtlinie des Energieeinsparungsgesetzes eine andere Art der Fenstermontage erfordere und mit diesen Profilen die erforderlich vergrößerte „Rahmenüberdeckung“ erfüllt wird.

Nun da das Haus steht, habe ich mir natürlich die Montagesituation sehr genau angesehen und aus meiner Sicht keine größere Überdeckung, als mir als üblich bekannt, festgestellt. Es ist lediglich ein breiterer Rahmen festzustellen.

Das nährt natürlich meinen (ursprünglichen) Verdacht, dass hier nochmals die Kalkulation verschönert werden soll.

Stimmt die Aussage mit der geänderten Vorgabe nach dem „Energieeinsparungsgesetz“ ?

Antwort
geschrieben am: 18. Juni 2008 - 16:50
Dipl.-Ing. (FH)
Frank Moser
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden" der IHK Berlin
Keplerstraße 8-10
10589
Berlin
Berlin

Sehr geehrter Fragesteller,

es gibt keinen direkten Bezug oder eine Vorgabe der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2007, die seit Okt. 2007 gilt, für die Ausführung von Fensterrahmenanschlüssen an Außenwände.

Denkbar wäre aber folgender Sachverhalt, den Ihr Gesprächspartner Ihnen vielleicht nicht ausreichend verständlich erläutern konnte:

Fensteranschlüsse stellen – auch bei fachgerechter Ausführung - an sich auch immer konstruktive und/oder geometrische Wärmebrücken dar. In der alten (2004) und neuen ENEV (2007) sind solche Wärmebrücken entweder durch genaue Berechnung aller Wärmebrücken (was in der Praxis jeder Planer versucht wegen des hohen Berechnungsaufwandes, der in der Regel nicht vergütet wird, zu vermeiden) oder durch einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag auf die gesamte wärmeübertragende Umfassungsoberfläche bei der Berechnung des Energiebedarfs zu berücksichtigen. Dieser Wärmebrückenzuschlag liegt natürlich auf der sicheren Seite und das Berechnungsergebnis (zum Endenergiebedarf) kann sich so ggf. schon nennenswert verschlechtern. Einen kleinen Ausweg dafür bietet das Angebot der ENEV, diesen Zuschlag halbieren zu dürfen, wenn man alle wärmebrückenrelevanten Bauteilanschlüsse und Details nach den im Beiblatt 2 zur DIN 4108 dargestellten Ausführungsbeispielen erstellt.

Ich könnte mir also vorstellen, dass der Fertighaushersteller nach der alten ENEV 2004 (die bezüglich des Endenergiebedarfs etwas geringere Anforderungen hatte als die ENEV 2007) mit seinem Energiebedarfsnachweis (ggf. auch unter Anwendung des pauschalen hohen Wärmebrückenzuschlags) gut hingekommen ist. Durch die höheren Anforderungen der ENEV 2007 ggf. auch durch weitere konstruktiven Änderungen bei der Heizanlagentechnik oder dem Haus war der Hersteller vielleicht gezwungen, genauer zu rechnen, um seinen Energiebedarfsnachweis zu erfüllen und musste von der Halbierung des Wärmebrückenzuschlags Gebrauch machen. Dadurch musste er sein Haus nach den Details des Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausführen. Dort ist beim Bild 53 der Tabelle 4 für einen Fensterlaibungsanschluss in einem Haus mit Holzbauart (Holzständerwerk) eine Überdeckungsbreite der äußeren Fensterblendrahmen durch die Außendämmung von 30 mm festgelegt.

Diese Forderung von 30 mm muss aber nicht zwangsweise zu einer Aufdoppelung/Verbreiterung von üblichen Fensterblendrahmenprofilen und somit zur Verkleinerung der Verglasungsfläche führen, aber das könnte ich nur im Detail mit der vorhandenen Einbausituation und den vorhandenen Profilen klären.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Moser