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Fertigbetondecke
Wir haben im Jahr 2002/03 ein Einfamilienhaus an einem Halbhaus angebaut.
Beim Bohren von Löchern in die Fertigbetondecke für Einbaustrahler fielen der größte Teil der Bohrkerne in zwei Teilen heraus.Das heißt, mann kann die Fertigbetondecke und die aufgegossene Betondecke erkennen. Der Beton hat keinen durchgehenden Kern was meiner Meinung nach keinen Verbund der Decken ergibt.
Weiterhin wurde der Beton auf die Fetigbetondecke im Winter bei Frost und erheblichem Dreck auf der Fertigbetondecke gegossen.
Der Mangel wurde durch mich beim Bauträger gerügt. Weiterhin habe ich die Restsumme einbehalten. Es wurde ein Stellungnahme des Betonlieferanten an mich gesendet woraufhin ich um ein Gutachten gebeten habe.
Nun möchte der Bauträger hier vorbeikommen und den Sachverhalt klären.
Nun meine Fragen:
1.Laut Bauträger müsse ich ein privates Sachverständigengutachten erstellen lassen.Ist das richtig?
2.Kann ich mich weiterhin weigern das Geld zu bezahlen?
3.Kann ich eine Garantieverlängerung verlangen, und um wieviel Zeit ?
4.Kann ich auf Minderung der Restsumme(6380€) bestehen, und auf wieviel sollte ich bestehen oder dem Bauträger vorschlagen?
5.Oder soll ich es auf eine Gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen?
Es würde mir sehr helfen wenn Sie mir kurzfristig antworten könnten damit ich weiß, wie ich mich Verhalten soll.
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihren Schilderung handelt es sich nach meinem Verständnis um eine Betonhalbfertigteildecke mit Ortbetonergänzung, bei der die Dicke des unterseitig sichtbaren Halbfertigteils ca. 5-6 cm beträgt.
Diese Kombination soll nach der Erhärtung der oberen Ortbetonergänzung ein zusammenwirkendes(monolithisches)Bauteil bilden. Daher ist es erforderlich, dass die Verbundfuge so hergestellt wird, dass ein ausreichender Verbund gegeben ist. Hierfür ist die Oberfläche schon im Fertigteilwerk anzurauen. Vor dem Aufbetonieren sind verschmutzte Flächen zu säubern und ggf. vorzunässen. An gefrorene Bauteile darf nicht betoniert werden (siehe hierzu die noch maßgebende alte DIN 1045 (1988), 10.2.3, 11. und 19.4). Insofern haben Sie zu Recht eine von ihnen beobachtete, nicht fachgerechte Ausführung bemängelt.
Der Verbund wird neben dem Betonverbund ferner noch über eine eingelegte Verbundbewehrung (meist die Streben der eingelegten Gitterträger) realisiert, die Halbfertigteil und Ortbeton vernadelt und die Verbundfuge zusammenhält. Selbst bei schlechter Betonverbundfuge wirken die Stahlstäbe noch als Verdübelung, so dass die Decke bei schlechtem Verbund in der Betonfuge sicherlich nicht unmittelbar einsturzgefährdet sein sollte.
Die von Ihnen beschriebenen, zerfallenden Kernbohrungen deuten auf eine Verbundstörung hin. Allerdings ist das auch abhängig von der Art und Weise der Bohrkernentnahme, weil sich bei einer kraftintensiven Bohrkernentnahme (Ruckeln, Verkanten) selbst bei normalem Verbund der Bohrkern an dieser Stelle teilen kann.
Insofern ist es sinnvoll, dies mit geeignetem Bohrgerät (Nassbohrverfahren mit mind. Durchmesser 150 mm) an ca. weiteren 4-5 Stellen zu verifizieren und ggf. Haftzugprüfungen zu machen, falls der Bohrkern nicht von alleine zerfällt
Dies wäre der technische Teil, für den ich Sie gerne weiter beraten kann. Die meisten Ihrer Fragen sind jedoch vertragsrechtlicher/juristischer Natur, wo mir eine Beratung nicht zusteht und wozu mir auch die Vertragsunterlagen nicht vorliegen. Dafür sollten Sie besser einen Rechtsanwalt konsultieren. Da Sie den Mangel aber schon unmittelbar beim Betonieren gerügt haben, haben Sie vor der Abnahme nicht die Beweislast (und müssen auch nicht ein Gutachten in Auftrag geben), sondern der Auftragnehmer. Wenn die Abnahme bereits erfolgt ist, hängen Ihre Rechte (auch zum Werklohneinbehalt oder zur Minderung) und die Beweislastlage von den Regelungen in dem Abnahmeprotokoll und dem Vertrag ab. Da das ganze vertragsrechtlich für Sie und mich als Nichtjuristen schwer überschaubar ist, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Wir beraten Sie in technischer Hinsicht gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Moser
Diese Antwort hat mir sehr geholfen. Vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Frage. Hat mir auf jeden Fall geholfen .Werde mich eventuellnochmmals bei Ihnen melden.MfG


