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Bodenplatte zu tief
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für unser EFH wurde eine Bodenplatte gesetzt, die zu tief liegt, so dass sie jetzt teilweise unter Geländeniveau liegt.
Mir wurde von der Baufirma nun eine Abtragung des Bodens vorgeschlagen. Ich habe die Befürchtung, dass sich dadurch auf meinem Grundstück das Regenwasser der umliegenden Nachbarn sammelt und nicht mein Haus vor eindringenden Wasser schützt.
Was wäre der sinnvollste Weg?
Sehr geehrte Bauherren,
wir bedanken uns für die Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass die Höhenlagendifferenz der Bodenplatte nicht wesentlich mehr als 10-50 cm beträgt und Ihnen auch die anderen Auswirkungen einer solchen Abweichung (z. B. planungsrechtlich, ausbautechnisch und abwassertechnsich) bewusst sind, auf die ich ihm Rahmen dieser Beantwortung Ihrer Frage aber zunächst nicht eingehen kann.
Für eine fachgerechte Abdichtung des Hauses spielt die Höhe der Bodenplatte zunächst keine primäre Rolle, da nach DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) die Abdichtung gegen das Erdreich für die aus den geotechnischen Gegebenheiten resultierenden Wasserbeanspruchung (nicht drückend, zeitweise drückend, drückend) die erforderliche Abdichtung planmäßig bis 30 cm über Geländeniveau geführt werden muss, wobei im Endzustand an keiner Stelle der Wert von 15 cm unterschritten werden darf. Liegt die Bodenplatte tiefer, wird eine vertikale Abdichtung bis zu der geannten Höhe über Gelände am EG-Wandfuss hochgeführt, regensicher verwahrt und mit einer Schutzschicht (z. B. Sockelputz) bzw. einer wasserabweisenden Sockelkonstruktion belegt.
Die Bodenplatte muss bei Bodenkontakt natürlich auch eine Abdichtung erhalten, die der Feuchtebeaspruchung aus dem Erdreich genügt, oder sie ist für sich wasserundurchlässig ausgebildet (WU-Beton). Vertikale und horizontale Abdichtung müssen fachgerecht aneinander anschließen.
Neben der abdichtungstechnsichen Aspekten ist (nach DIN 1054 - Baugrund) zu beachten, dass eine hochliegende/gering im Boden einbindende Sohlplatte,wenn sie der eigentliche Gründungsbaukörper (keine Streifenfundamente) ist, auch frostsicher gegründet sein muss und nicht der Gefahr der Unterspülung ausgesetzt werden darf. Für die Frostsicherheit muss entweder der anstehende Baugrund frostsicher sein (nichtbindiger Sand, Kiessand) oder die Grundungstiefe muss frostfrei sein (80-100 cm). Oftmals behilft man sich bei nicht frostsicheren Böden (Geschiebelehm, Lehm)unter geländeroberflächennahen Bodenplatten mit dem Enbau sogenannter Frostschürzen, die die Eislinsenbildung durch kapillares Nachsaugen des Bodens verhindern. Für die Unterspülungssicherheit reichen schon 10-20 cm Einbindetiefe.
Der von der Firma vorgeschlagene Bodenabtrag wäre also aus den zuvor genannten Aspekten eher kontraproduktiv.
Ein weiterer Aspekt des Bodenabtrags wäre die von Ihnen befürchtete Ansammlung von Oberflächenwasser in der geschaffenen Mulde, wenn die Geländeoberfläche versiegelt oder der oberflächennahe Boden wenig wasserdurchlässig ist. Dadurch würde die Wasserbeanspruchung auf das Haus ungünstig steigen, und ggf. Drainageanlagen erforderlich machen.
Ferner ist ein bleibender Geländeabtrag des ursprünglich bestehenden Geländeniveaus auch immer planungs- und baurechtlich genehmigungsbedürftig, d. h. er muss im Rahmen der Genehmigungsplanung angezeigt werden.
Ich hoffe Ihnen hiermit zunächst weitergeholfen zu haben. Für weiteren Rat benötige ich mehr Detailinformationen zu Konstruktion und Gelände/Baugrund.
Mfg
Frank Moser
Diese Antwort hat mir sehr geholfen. Jetzt weiss ich woran ich bin! Danke!


