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Schallschutz Zimmerdecke
Freundlichen guten Tag !
Sachverhalt:
Bevor im Wohnzimmer Klick-Parkett verlegt wurde, wurde die zerbröselte Zimmerdecke mit UZIN und beigemengten Glasfaserstreifen übergossen und damit eine gerade ebene Fläche für das Parkett geschaffen. Dabei ist aber auch die Baufuge zwischen Zimmerwand und Decke teilweise zugelaufen. Soweit mir als Laien möglich habe ich die Baufuge wieder geöffnet. Leider ist die Schalldämmung zur darunter gelegenen Wohnung immer noch sehr schlecht was ich auch nur sehr bedingt durch guten Trittschallschutz beseitigen konnte.
Frage: Wie muß die Zimmerdecke aus baufachlicher und schalltechnischer Sicht saniert werden
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Weitere Informationen zur Beantwortung vom Sachverständigen ersucht
geschrieben am: 11.06.2008 12:59
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe noch ein paar Fragen zum besseren Verständnis, um die Frage für Sie nutzbringend beantworten zu können:
1. Um was für eine Decke handelt es sich (Holzbalken, Stahlbeton etc.)? Was befindet sich noch auf der Tragkonstruktion (Schalung, Spanplatten, Estrich, Dämmung etc.)
2. Was meinen sie mit zerbröselter Zimmerdecke ? Den Fussboden, auf den das Parkett aufgebracht werden sollte ? Handelt es sich bei der zerbröselten Oberfläche ggf. um eine Estrichoberfläche ?
3. Handelte es sich bei UZIN um eine Klebemasse dieses Herstellers oder einen Vergußmörtel oder ein noch anderes Material?
4. Handelt es sich bei der Fuge (ich nehme an Randfuge zwischen Bodenbelag und aufgehender Wand), in die diese Masse gelaufen und erhärtete ist, um eine Estrichrandfuge oder Schalungsrandfuge oder sogar eine Elementfuge des Deckentragwerks (siehe auch Frage 1)?
5. Wodurch stellen Sie fest, dass der Schallschutz nach unten so schlecht sind ? Welche Geräusche sind bei welcher Aktivität vernehmbar ?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing (FH) Frank Moser
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Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am: 11.06.2008 19:56
Freundlichen guten Tag und besten Dank für die schnelle Rückfrage
Zu 1: Stahlbeton
Zu 2: Estrichoberfläche
Zu 3 : Selbstverlaufende Zement Bodenspachtelmasse zum Glätten und Ausgleichen von Untergründen UZIN-NC 150
Zu 4 : Estrichrandfuge ( Fuge zwischen Estrich und Wohnzimmerwand )
Zu 5 : Fernsehgerät, Sprechen in dem unmittelbar darunter gelegenen Wohnraum ist nach der Aufbringung der unter Punkt 3 genannten Ausgleichsmasse jetzt im 1. Geschoß des darübergelegenen gleichgroßen und gleichgelegenen Wohnraums laut zu hören, in umgekehrter Richtung auch.
Jetziger Aufbau im problematischen Wohnzimmer: Zementdecke, Bodenspachtelmasse ( Punkt 3) Trittschallschutz, Parkett 14mm
Hinweis. : Es handelt sich um ein 2 geschossiges Wohnhaus in „ Westberlin“, Baujahr 1963, Beton
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Weitere Informationen zur Beantwortung vom Sachverständigen ersucht
geschrieben am: 12.06.2008 11:51
Sorry, wenn ich noch einmal nachhake:
Der Estrich liegt also direkt (Verbundestrich oder Estrich auf Trennschicht/Folie)auf der Betondecke - ohne Dämmschicht darunter und ist nicht schwimmend ?
Trittschalldämmung (ich vermute eine ca. 5 mm dicke Schaumfolienbahn) haben Sie also nur unter dem neuen "Klick-Parkett ?
Mfg
Frank Moser
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Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am: 13.06.2008 20:08
Freundlichen Guten Tag,
es handelt sich um ein seit vielen Jahren bewohntes Wohngebäude, wie die Betondecke aufgebaut ist weiß ich als Laie nicht kann ich auch nicht ändern.
Ich möchte nur wissen: sollte oder muß der Fußboden noch durch ein anderes Material das in einer noch zusätzlich aufzubringenden Bodenspachtelmasse eingebettet wird versehen werden z.B. Glasfasermatte oder ähnliches , muß die gesammte Fußbodenfuge im Zimmer frei sein oder ist das unwichtig.
Parkett und Trittschallschutz sollten dabei egal sein denn ich könnte den Fußboden ja auch nur mit Farbe streichen und dann darf doch auch kein Schall von der darunter gelegenen Wohnung kommen.
Freundlicher Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
die zielführende Beantwortung der Frage hängt eben schon nicht ganz unwesentlich mit meiner zuletzt gestellten Nachfrage zusammen, die Sie aber leider nicht beantworten können:
Wenn Sie keinen schwimmenden Estrich haben, ist das Verfüllen der Randfuge beim Einbau der Ausgleichmasse relativ unerheblich sowohl für den Luftschallschutz als auch für den Trittschallschutz. Falls es sich um einen schwimmenden Estrich handelt sind die negativen Auswirkungen der Fugenverfüllung für den Luftschallsschutz relativ unerheblich, aber für den Trittschallschutz hingegen sehr negativ.
Allerdings ist das von Ihnen geschilderte Symptom (wahrnehmbare Fernsehgeräusche von unten) kein Problem der Trittschalldämmung, sondern der Luftschalldämmung. Wenn das Gebäude in den 60er Jahren nach dann geltenden Normen für den Mindestschallschutz errichtet worden ist, dann dürfte die Decke (bei einer Dicke von ca. 14 cm Stahlbeton mit 4 cm Estrich) ein Luftschalldämmaß von ca. 53 dB ohne schwimmenden Estrich und 55-57 dB mit schwimmenden Estrich haben. Die Einhaltung dieser Anforderungen (bis 54 dB) bedeuten in der subjektiven Beurteilung nach VDI 4100 bei einem geringen Grundgeräuschpegel von 20 db(A) wie z. B. Blätterrauschen, dass z. B. laute Sprache verstehbar, angehobene Sprache im allgemeinen nicht verstehbar, und normale Sprache hörbar aber nicht verstehbar ist. Laut eingestellte Fernsehgeräte sind demnach dann auch deutlich hörbar. Insofern können Sie von einer Massivdecke der Bauart 60er Jahre nicht so viel mehr erwarten. Wenn der Estrich nicht schwimmend wäre, dann dürfte allerdings in Ihrem Fall der Trittschallschutz ohne das von Ihnen verlegte Parkett mit geringfügiger Dämmung völlig unbefriedigend sein.
Als Verbesserungsmaßnahmen kommen daher in Frage:
1. Einbau einer mit Federbügeln um ca. 10 cm abgehängten Unterdecke (z. B. Gipskartonplatten doppelt beplankt mit > 40 mm Mineralwollauflage im Zwischenraum) in der darunterliegenden Wohnung. Dies dürfte eine Verbesserung des Luftschalldämmaß von ca. 4 dB bringen.
2. Falls der vorhandene Estrich nicht schwimmend ist, kann dieser ausgebaut und dafür ein schwimmender Estrich (> 70 kg/m²) mit einer Trittschalldämmung mit einer dynamischen Steifigkeit von < 20 MN/m³ eingebaut werden, was eine Verbesserung des Luftschalldämmaß von ca. 3-4 dB bringt. Bei dieser Gelegenheit müsste natürlich das Parkett neu verlegt werden.
3. Denkbar wäre auch, dass man auf das vorhandene Parkett einen neuen schwimmenden Estrich mit Trittschalldämmung aufbaut (Zement- oder Anhydritestrich ggf. auch Trockenestrich aus Gipskarton, Gipsfaser- oder Spannplatten mit Mineralwolldämmung aber keine in eine Bodenmasse eingespachtelte Glasfasermatte), sofern dies niveauverträglich ist bzw. ausreichend Höhe zur Verfügung steht. Diese Maßnahme würde ja die Deckenmasse noch einmal erhöhen (in statischer Hinsicht prüfen lassen) und eine weitere Verbesserung um 2 dB bringen.
In der Summe könnten unter Anwendung aller genannten Maßnahmen maximal also noch 10 dB Verbesserung im Luftschalldämmaß erreicht werden, was in etwa einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke entspräche. Das Ausräumen der durch die Vergussmaße verschlossenen Randfugen hat also nur dann eine nennenswerte Verbesserungswirkung, wenn es sich in Ihrem Fall um einen schwimmenden Estrich handelt, und hat auch nur geringfügige Auswirkungen auf das Übertragen von Luftschallgeräuschen aus Fernsehgeräten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weitergeholfen hat. Für eine weitergehende Beratung würde ich genauere Informationen zur vorhandenen Konstruktion benötigen. Gerne erbringen wir Ihnen auch diese Leistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. F. Moser


