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Fragwürdige Empfehlung Ertüchtigung
Sehr geehrte Sachverständige,
in einem Haus,35 Jahre alt,28 Wohnungen gab es ein Problem in einer Wohnung mit der Leichtbauwand,Steinlösung,Putzwölbung und Riss.Ein Statiker wurde von unserer Hausverwalterin(Dipl.Ing.) für Max € 300,00(Schlussrechnung € 7.160,00) beauftragt und sollte die Wand prüfen, ob es sich um eine tragende bzw.nicht tragende Wand handelt.Nach unserer Teilungserklärung ist die Wand eine Leichtbauwand und kann einfach entfernt werden.Kosten muss der Sondereigentümer selbst tragen.
Er gab für die Hausverwaltung eine Empfehlung einer nachträlichen Ertüchtigung ab. Die Außenwände(Vorgehängte Fassade, ungedämmt) sollten wärmedämm-mäßig verbessert werden, so dass ein Wärmepass ausgestellt werden kann.Hier stellt sich mir die Frage, kann ein Statiker so eine Empfehlung abgegeben? Das Haus ist laut Aussage von zwei Bau-Ing.im grünen Bereich.
Statiker wurde aufgefordert Schadensbilder vorzulegen, da die Gesamtkosten der Sanierung sich auf € 22.200,00 beliefen inkl. seines Honorars.Hier soll eine fragwürdige Fassadendämmung für ca.€ 400.000,00 vorgenommen werden.Statiker sagt es gibt keine Schadensbilder. Sehr unseriös.
Was sagt ein neutraler Sachverständiger dazu.
Gruß
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Weitere Informationen zur Beantwortung vom Sachverständigen ersucht
geschrieben am: 03.09.2007 12:53
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist mir leider noch nicht ganz klar, worauf Ihre Frage abzielt. In Ihrer Beschreibung sind eine Vielzahl von Fragestellungen und Unklarheiten enthalten.
- Geht es Ihnen um die Höhe der Schlussrechnung im Verhältnis zur beauftragten Summe?
- Um die Höhe der Schlussrechnung bezogen auf den Auftrag zu prüfen ob es sich bei einer Wand um eine leichte, nichttragende oder eine tragenden Trennwand handelt?
- Um die Empfehlung eine Wärmedämmung aufzubringen?
- Um die Problem bei der nichttragenden Wand bei der sich Steine und Putz lösen und Risse zeigen?
- Um die Höhe der Sanierungskosten für die geschädigte Trennwand oder die zu verbessernde Wärmedämmung?
- Um die Notwendigkeit einer Fassadendämmung?
Bitte trennen Sie doch die Beschreibung nocheinmal klar von der Fragestellung ab, so dass bei der Beantwortung keine Missverständnisse aufkommen.
MfG
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Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am: 12.09.2007 15:35
Kann ein Energiepass erst ausgestellt werden, wie der Statiker ausführt, wenn eine Fassadendämmung erfolgt ist?
Mit freundlichen Grüßen
Der beantwortende Sachverständige ist nicht mehr auf "Frag einen Sachverständigen" angemeldet.
Sehr geehrter Ratsuchender,
dank Ihrer Präzisierungen teile ich Ihnen meine Auffassung zu den von Ihnen gestellten Fragen mit.
Zum Energiepass:
Ein Energiepass (ab 01.10.2007 Energieausweis für den Energiebedarf oder den Energieverbrauch) kann für jede Gebäudekonstruktion ausgestellt werden. Bei schlechten, ungedämmten Konstruktionen weißt der Energiepass eine schlechte Energiebilanz und bei gut gedämmten Konstruktionen eine gute Energiebilanz aus. Der Gesetzgeber fordert in den nächsten Jahren einen solchen Nachweis für jedes Gebäude. In Ihrem Fall wäre das Ergebnis wahrscheinlich eine schlechte Energiebilanz. Deshalb ist es empfehlenswert einen Energiepass erst nach erfolgten Verbesserungsmaßnahmen erstellen zu lassen.
Zum Schadensbild:
Nach meiner Einschätzung muss es sich um eine sehr ungewöhnlich Außenwandkonstruktion handeln, die sich auf Grund von Temperaturschwankungen so stark verformt, dass die anschließenden leichten Trennwände abreißen und die Außenwand selbst keine Schädigungen in Form von Rissen oder deutlichen Verwerfungen aufweist.
Bei Mauerwerk ist der beschriebene Schädigungsmechanismus nicht vorstellbar.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die gegebenen Auskünfte nur auf der Grundlage Ihrer Informationen gegeben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe leider vergessen Ihnen mitzuteilen, dass das Haus bereits neue Fenster hat, die Heizung gedämmt und das Flachdach mit einer 200 mm Dämmung versehen wurde. Wirkt sich das positiv auf den Energiepass aus?
Mit freundlichen Grüßen
H.Schröder
Sehr geehrter Ratsuchender,
gern beantworte ich Ihre Frage zu den Auswirkungen von bisher durchgeführten Maßnahmen auf den Energieausweis. Wie Sie wahrscheinlich schon vermuten, wirken sich die drei von Ihnen benannten Punkte alle positiv auf die Energiebilanz des Gebäudes aus. Quantitaive Aussagen sind allerdings von den Flächenverhältnissen der Bauteile abhängig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen


