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Ausnahmen von Frosttiefe mit anerkannten Regeln der Technik vereinbar?
IST-Situation:
- Neubau Einfamilienhaus 9 x 12 Meter als E + D, Ziegelbauweise
- Bundesland: Bayern
- Bau ohne Keller, Streifenfundament mit verdichtetem Frost-
schutzkies aufgefüllt
- Betonbodenplatte 20 cm,
- Erdgeschossdecke 50 cm über Gehsteigkante
Vereinbarte Bauausführung nach Vertragsgrundlage:
anerkannte Regeln der Technik, Erd + Betonarbeiten nach
DIN 18300, 18330, 18331
Tatsächliche Bauausführung:
Streifenfundament mit verdichtetem Frostschutzkies aufgefüllt, darauf 20 cm Betonbodenplatte,
ABER:
Streifenfundament liegt nach Prüfung max. 50 cm unter Erdniveau, Frosttiefe von 80 cm nicht eingehalten.
Bei 50 cm ist Sand, Kies erst ab ca. 1,40 m
Fragen:
1.
Entspricht eine solche Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
2.
Stellt eine derartige Bausausführung eine vertragsgemäße Leistung im Sinne der getroffenen Vereinbarung dar?
3.
Welche Früh- oder Spätschäden sind zu befürchten?
4.
Wie soll ich mich angesichts der unmittelbar bevorstehenden Bauabnahme verhalten?
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Weitere Informationen zur Beantwortung vom Sachverständigen ersucht
geschrieben am: 18.03.2008 08:46
Sehr geehrter Fragesteller,
um Ihre Frage zielführender beantworten zu können, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, wie der Baugrund unter dem Haus generell aussieht (bindiger (Lehm, Geschiebmergel etc.) oder nichtbindiger Boden (Sand). Kann man ggf. aus einem vorliegenden Bodengutachten ersehen. Wie steht das Haus im Gelände: eher auf einer Anhöhe, in einer Senke, am Hang oder in der Ebene ?
Ferner: Wie breit soll denn der Bodenaustausch mit Kies und Sand unter dem Streifenfundament sein ?
Gibt es Informationen über die Zusammensetzung (Körnung) der von Ihnen erwähnten Sandschicht zwischen -0,50 bis -1,40 m unter Gelände ? (Auch Sande können bei bestimmter Zusammensetzung frostsicher sein)
Mfg
Frank Moser
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Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am: 19.03.2008 18:34
Sehr geehrter Herr Moser,
ein Bodengutachten habe ich leider nicht, aber bei den umliegenden ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücken (100 - 2000 m Radius) wurde in den 60er Jahren Kiesabbau betrieben.
Mein Grundstück liegt im Isartal (ca. 100 - 150 m von der Isar entfernt) und war somit in der Vorzeit zeitweise auch Flussbett (je nach Jahreszeit).
Aus der Grabung ist mir noch folgendes in Erinnerung:
Oben liegt eine ca. 30 cm starke Humusschicht (Wiese). Unter dem Humus liegt Sand, ganz feiner Sand, der mit zunehmender Tiefe (ab etwa 0,50m) auch Kieselsteinanteile (ca. 3-4 mm Größe) aufweist.
Der Kieselsteinanteil nimmt mit fortschreitender Tiefe zu, wobei der Sand aber weiterhin deutlich überwiegt.
Unter 1,40 m ist immer noch Sand, es kommt dann auch Kies dazu mit Gesteinsgrößen so um die 3 cm.
Der feine Sand klumpt zwischen den Fingern kaum sondern rieselt durch (im Prinzip könnte man diesen Sand in einem Sandkasten verwenden).
Wir haben seinerzeit deshalb so tief gegraben, weil an anderer Stelle auch Erdwärmeschlangen verlegt wurden. Diese mussten nicht mit Sand unterfüttert werden, da bei einer Tiefe von ca. 1,20 m immer noch ausreichend weiches Sandbett vorhanden war.
Das Streifenfundament ist ca. 20-25 cm breit betoniert worden. Es liegt ca. 45 cm unter der Oberfläche und ragt etwa 50 cm über das Terrain hinaus.
Angeblich wurde es mit verdichtetem Bergkies verfüllt. Die angegebene Menge von 90 m³ glaube ich aber nicht, denn dann hätte ein Bodenaustausch im Inneren des Fundamentkranzes durchgeführt werden müssen.
Dieses dann entfernte Material hätte sich ja in irgendeiner Weise als Haufen neben der Grabungsstelle oder auf der Rechnung (Abtransport) niederschlagen müssen.
Insofern glaube ich nicht, dass der ganze Fundamentkranz mit Bergkies verfüllt wurde.
Vielmehr wird man die ursprüngliche Sandschicht belassen, ggf. verdichtet haben und Bergkies zusätzlich darauf verfüllt haben.
Ich hoffe, mit den vorstehenden Ausführungen Ihre Fragen wenigstens annähernd beantwortet zu haben.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die ergänzenden Angaben, die helfen weiter.
So wie Sie den anstehenden Baugrund beschreiben, würde ich diesen – auch mit dem rieselnden Feinsand bis Sand unterhalb von 0,30 m – von der Ferne als kaum frostempfindlich einstufen. Nach ZTVErdarbeiten-StB 94 werden Sande und Kiese ohne Schluff- oder Tonanteile grundsätzlich als frostsichere Bodenarten (Frostklasse 1) eingestuft. Bei Frost/Tauphasen entstehen da nur gleichmäßige Hebungen/Senkungen des gesamten Baugrunds, die kaum negative Einflüsse auf die gegründeten Bauwerke haben. Bei nicht frostsicheren Böden entstehen punktuelle Inhomogenitäten durch Eislinsenbildungen und Aufweichungen, die zu Hebungs- und Setzungsschäden führen können.
Insofern würde ich die von Ihnen geschilderte Situation als nicht so dramatisch sehen. Ihre Gründungssohle der Streifenfundamente liegt zwar innerhalb der Frostzone, aber nicht innerhalb eines frostgefährdeten Bodens.
Nach DIN 1054, 7.1, (2) wird für die Frostsicherheit der Gründung gefordert:
„Die Sohlfläche der Gründung dauernd genutzter Bauwerke muss frostsicher sein. Sofern die Frostsicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen.“
Insofern würde ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Wenn die planende und ausführende Firma nachweisen kann, dass der Boden frostsicher ist, entspricht die Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Auffällig ist die geringe Einbindetiefe aber auch in statischer Hinsicht. Bei 45 cm Einbindetiefe und 25 cm Breite betragen die zulässigen Sohlpressungen nach DIN 1054 etwa nur 150 kN/m² (entspricht Linienlast von 40 kN/lfm entspricht Masse von 400 kg/lfm). Das sollte auch mal mit den Rechenannahmen in der Statik verglichen werden. Ist da eine Abweichung festzustellen, liegt womöglich da ein Mangel vor.
2. Da ich die Vertragsvereinbarungen nicht kenne, kann ich nur bedingt dazu Stellung nehmen. Wenn in der Baubeschreibung oder den Vertragsplänen explizit eine tiefere Gründung der Streifenfundamente oder ein umfangreicherer Bodenaustausch vereinbart wurde, liegt ein vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal (mit z. B. höherem Frostschutzniveau) vor, das einzuhalten ist, selbst wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik weniger zulassen (siehe oben). Sollte nichts Besonderes vereinbart sein, gilt das unter 1. gesagte.
3. So wie Sie den allgemeinen anstehenden Baugrund beschreiben, sind eigentlich keine Schäden durch Hebungen und Senkungen zu erwarten. Es wären ohnehin nur die Außenwandfundamente betroffen, da sich unter dem Haus im Winter immer ein Wärmekeil ausbildet, so dass unter ca. 2/3 der Hausgrundfläche sich kein Frost entstehen wird.
4. Wenn 2. zutrifft (Beschaffenheitsvereinbarung) würde ich einen Mangel anzeigen. Als technische Kompromisslösung würde ich mich auf folgende Ersatzmaßnahmen einlassen: Vor die Außenseite der Fundamente wird bis zur Tiefe der Fundamentsohlenachträglich eine ca. 8 cm dicke Perimeterdämmung in den Boden eingestellt. Diese dämmt den von Haus erwärmten Erdbereich unterhalb des Hauses nach außen besser gegen die kalte Außenluft ab, so dass Frostbildungen unter den Außenwandstreifenfundamenten sehr selten (nur bei extremen Witterungen) werden dürften. Wenn 2. nicht zutrifft, würde ich die Abweichung von der DIN 1054 (siehe oben) anzeigen und einen Nachweis (z. B. Frostsicherheit des anstehenden Bodens) fordern. Dabei kann es aber nicht nur um den Nachweis der Frostsicherheit des schmalen Kiesverfüllungmaterials gehen, denn wenn der umliegende Boden nicht wasserdurchlässig und/oder frostempfindlich wäre, funktioniert so ein schmaler Bodenaustausch nicht, sondern wirkt womöglich als Drainagerinne bzw. benachbarte Bereiche heben und senken sich.
Meine erste Ferndiagnose beruht auf Ihren Angaben und ist für Sie hoffentlich hilfreich gewesen.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für ein frohes und frostsicheres :-) Osterfest
Frank Moser
Diese Antwort hat mir sehr geholfen. Sehr engagierte und praxisbezogene Antwort auf meine Fragen, die mir eine sehr gute Einschätzung der momentanen Situation mit angemessenen Reaktionsmöglichkeiten aufzeigt. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.


