Frage

Toleranzen bei Steckdosen, Schaltern und Deckenspots

Einsatz: 20 Euro
Status: Frage beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bauen über einen Bauträger ein Einfamilienhaus in Hessen. In unserem Werkvertrag (BGB) wird zur Ausführung folgendes festgehalten: "Die Durchführung der Bauarbeiten hat nach den zum Zeitpunkt
der Baugenehmigung anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie der
Festlegung der Baugenehmigung zu erfolgen."

Bei der Besichtigung des Bauwerks mussten wir nun feststellen, dass tiefliegende Steckdosen nicht auf vereinbarten Höhen installiert wurden. Gleiches gilt auch für die Positionierung von Schaltern (Licht) und Deckenspots.

Steckdosen sollten alle auf einer Höhe von 30 cm installiert werden.
- Hier liegen Abweichungen von -1 cm bis + 1 cm vor (Wohnzimmer + Esszimmer)
- Im 1 OG ist eine Steckdose auf einer Höhe von 26 cm installiert
- Im Keller sind alle Steckdosen auf einer Höhe von 26 cm installiert

Deckenspots im Flur ( Größe Flur ca. 1,7m auf 3,2m)
- Die Deckspots (3 Stück) wurden nicht mittig positioniert - 1,5cm zu weit auf der einen Seite

Schalter
- Im Flur exisitiert eine kurze Wand ca. 65cm (zwischen Küchentür und Toilettentür). An dieser Wand befindet sich der Schalter für die Deckenspots. Der Schalter wurde nicht mittig installiert. Auf der einen Seite sind 27 cm Wand vorhanden, auf der anderen Seite 29 cm Wand.

- Im Wohnzimmer befinden sich an einer kurzen Wand (ca. 65 cm) 2 Schalterreihen. Die Schaltereihen sollten mit einem gleichen Abstand zum Rand/Ende der Wand positioniert werden. Hier haben wir auf der einen Seiten einen Abstand von 8 cm auf der anderen Seiten einen Abstand von 9 cm.

Die angeführten Punkte mögen evtl. kleinlich erscheinen, doch stellen Sie für uns einen erheblichen optischen Mangel dar (insbesondere da wir im Bauhausstil bauen mit vielen geraden Linien). Der Bauträger / Bauleiter argumentiert nun, dass wir die Positionierungen hinnehmen müßten, da diese innerhalb der gesetzlichen Toleranzen liegen.

Wie sehen die gesetzlichen Toleranzen in den Punkten aus? Habe ich hier ein Recht auf Nachbesserung bzw. Minderung des Kaufpreises? Bei einem Recht auf Minderung - wie hoch darf hier die Minderung ausfallen ?

Antwort
geschrieben am: 29. April 2011 - 15:14
Dipl.-Ing.
Andreas Bedau
Keplerstraße 8-10
10589
Berlin
Berlin

Sehr geehrter Fragesteller,

bei Ihrer Fragestellung muss man zwei Dinge unterscheiden: Die rechtlichen Regelungen und Normen und die zu erwartende Leistung, bzw. das optische Ergebnis.
Weiterhin muss das Ergebnis der Elektromontagen mit den „Soll“ in Bezug auf die vorher vereinbarte Ausführungsplanung verglichen werden – hiermit die Zeichnungen gemeint, die den genauen geplanten Ort der zu montierenden Schalter, Steckdosen, Leitungsauslässe für die Beleuchtung etc. enthalten. Wenn in diesen Zeichnungen Maße angegeben sind, so sind diese auch einzuhalten.
In den Normen (DIN 18015-3) ist festgelegt, in welchen Bereichen Steckdosen und Lampen an Wänden anzubringen sind. Es handelt sich hierbei um sogenannte „Installationszonen“. Sie geben die Bereiche an, in denen sich Steckdosen oder Schalter befinden sollten.
In der Norm sind keine Toleranzen festgelegt. (damit können die von Ihnen beschriebenen Abweichungen auch nicht im gesetzlichen Rahmen liegen, da es diesen nicht gibt).
Es ist auch nicht vermerkt, dass Schalter waagerecht angebracht sein sollten, oder das Lampen in einer Flucht sein sollten. Trotzdem nimmt man dies als selbstverständlich an.
Dies führt zu dem zweiten Punkt: Nach den Regeln der Technik und gesundem Menschenverstand sollen natürlich Schalter waagerecht und in einer Flucht angebracht werden.
Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen optischen Mangel. Sind die beschriebenen Mängel also augenscheinlich erkennbar, ist dies zu beanstanden. Dies ist vergleichbar mit einem Aufputz verlegten Kabelkanal. Es ist auch nirgendwo festgelegt, dass dieser gerade verlegt sein muss, trotzdem kann es erwartet werden.
Damit stehen Bauherr und Ausführender vor dem gleichen Problem: Was ist eine hinzunehmende Abweichung, was ist ein Mangel.
Da es sich bei den von Ihnen beschriebenen Punkten um einen Graubereich handelt, kann ich Ihnen nur empfehlen, eine neutrale Person einzuschalten (Gutachter), der entscheidet, was zu akzeptieren ist und was nachgebessert werden muss.
Sinnvoll ist es dabei, sich VORHER mit dem Bauträger zu einigen, dass das Ergebnis akzeptiert wird. Auch sollte vorher geklärt werden, wer die Kosten trägt (z.B. 50:50).
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass ich diese Antwort nur auf der Basis Ihrer Frage geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bedau