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Wer ist Sachverständiger und welche Voraussetzungen sind notwendig?

Ein Sachverständiger ist im Allgemeinen ein Experte auf einem gewissen Fachgebiet. Das bedeutet für uns, dass Sie auf Ihrem Gebiet mehrjährige Berufserfahrung haben sollten, sowie über Zusatzqualifikationen verfügen. Sie sind also zertifizierter Sachverständiger. Optimal ist es, wenn Sie öffentlich bestellt und vereidigt sind.

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Weitere Informationen

"Frag einen Sachverständigen" ist ein Angebot der McSachverstaendige GmbH.

  • Um die Qualität der Beratung sicher zu stellen, müssen teilnehmende Sachverständige  Unterlagen (Bescheinigungen, Zertifikate, Bestellungen, etc.) auf unsere Seite hochladen.
  • Weiterhin ist der Nachweis einer Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von min. 150.000€ hochzuladen.
  • Bei de Beantwortung von Fragen kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Fragesteller und dem Sachverständigen zustande.

Verhaltensregeln

Teilnehmende Sachverständige sind verpflichtet, bei jeglicher Nutzung die geltenden Gesetze zu befolgen. Dies gilt sowohl für das Auftreten des Sachverständigen nach außen als auch im internen Bereich. Ein Verhalten, das der Plattform oder Kollegen schaden könnte, ist zu unterlassen. Beispielhaft - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • Ratsuchenden ist mit professioneller Höflichkeit zu begegnen
  • Kollegen werden respektvoll behandelt und insbesondere im öffentlichen Bereich nicht verunglimpft
  • Fragesteller können auf zu geringe Einsätze aufmerksam gemacht werden, dies aber nur von maximal zwei Sachverständigen
  • Sachverständige haben Ihr Login geheim zu halten und für die Sicherheit ihres Zuganges zu sorgen
  • Antworten sind online auf "Frag einen Sachverständigen" einzustellen. Die Nutzung der Antwortfunktion zur Ankündigung einer späteren Antwort in einer E-Mail ist nicht statthaft. Sollte eine dem Einsatz angemessene Antwort die vorgegebene Antwortzeit von vier Stunden überschreiten, so ist die bis dahin ausgearbeitete Teilantwort einzustellen.
  • Ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann zum Ausschluss von "Frag einen Sachverständigen" führen.

Und so funktioniert "Frag einen Sachverständigen" für Sachverständige:

Die Ratsuchenden veröffentlichen Fragen und setzen einen Betrag, den ihm die Beantwortung wert ist. Zur Verdeutlichung der Fragestellung können Dateien (Bilder, PdF´s) angehängt werden.

Sie wählen sich eine interessante Frage aus einem von Ihnen angegebenen Sachgebiet aus, auf die Sie antworten möchten. Es geht nach dem Prinzip: "Wer zuerst kommt".

Für die Beantwortung können Sie die Frage 4 Std. lang sperren. Während dieser Zeit kann kein anderer Sachverständiger die Frage beantworten. Mit Veröffentlichung der Antwort wird der Anteil des Einsatzes Ihrem Konto gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt jeweils am Anfang des Folgemonats.

Der Fragesteller wird per E-Mail über die Antwort informiert. Er/Sie hat die Möglichkeit, seine Frage einmalig einzugrenzen, wenn die Antwort nicht ganz die Frage trifft.

Die Eingrenzung dient nicht dazu, weitergehende Fragen zu stellen. Hierzu müsste der Fragsteller eine neue Frage veröffentlichen. Eingrenzungen sollen lediglich mögliche Missverständnisse und Irrtümer ausgleichen.

Ist der Fragesteller an einer weiteren eingehenden Beratung interessiert, hat er/sie die Möglichkeit, persönlichen Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, beispielsweise über eine Onlineberatung oder über Ihre Kontaktdaten. Als Sachverständiiger auf "frag-einen-sachverstaendigen.de" können Sie auch sofort Onlineberatungen anbieten.

Hier gelangen Sie zur Hilfe / FAQ