Übersicht über Kosten und Preise
Übersicht über Kosten und Preise auf „Frag einen Sachverständigen“
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Kosten und Preise im Zusammenhang mit "Frag einen Sachverständigen".
Für den Nutzer können durch das Einstellen von Fragen zur Beantwortung durch einen Sachverständigen auf "Frag einen Sachverständigen" folgende Kosten entstehen:
| Anmeldung als Nutzer | kostenlos |
| Nutzungsgebühren | kostenlos |
| Nutzung des Laien-Forums | kostenlos |
| Upload von Dateien (fürZusatzinformationen) | 1,00€ |
| Löschung von Fragen VOR der Beantwortung durch einen Sachverständigen | 5,00€ |
| Papierrechnung / Rechnungskopie | 3,00€ |
| Gebühren für Rücklastschrift (wg. Unterdeckung) | 7,00€ |
| Mindesteinsatz | 25,00€ |
| Maximaleinsatz | 500,00€ |
Alle Preise verstehen sich inkl. der z.Z. gültigen MwSt.
Stand: 01.06.2010
Die Rechnung wird Ihnen nach der Beantwortung der Frage zugestellt.
Eine Beispielrechnung
Herr Meier stellt eine Frage mit 35 Euro Einsatz und lädt ein Bild und eine PDF-Datei dazu. Die Frage wurde beantwortet. Herr Meier hat eine Nachfrage gestellt, auch diese wurde beantwortet.
Folgende Kosten werden Herrn Meier nun in Rechnung gestellt.
| Einstellgebühr für das Einstellen der Frage | 1,00€ |
| Einsatz für die Frage | 35,00€ |
| Kosten für den Upload von 2 Dateien | 2,00 € |
| Nachfrage nach der Beantwortung durch den Sachverständigen | kostenlos |
| Gesamtkosten für Herrn Meier: |
38,00€ |
Alle Preise verstehen sich inkl. der z.Z. gültigen MwSt.
Es können weitere Kosten entstehen, wenn Sonderleistungen seitens "Frag einen Sachverständigen" angefordert werden. So zum Beispiel: Für das Löschen einer Frage auf Wunsch des Erstellers.
Hinweis: Es werden nur unbeantwortete Fragen auf Wunsch gelöscht.
Folgende Kosten können für Sachverständige anfallen
| Anmeldung für Sachverständige | kostenlos |
| Nutzungsgebühren | kostenlos |
| Nutzung des Magazins (Blog) | kostenlos |
| Kosten für die Beantwortung von Fragen (vom Einsatz) | 15% |
Die angefallenen Kosten werden am Monatsende mit den verdienten Einsätzen verrechnet. Die Differenz wird dem Sachverständigen überwiesen.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
